Medienmitteilung Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse

Hitzewelle - Einigung der Sozialpartner zum Schutz für Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten

Der Kanton Wallis wird immer regelmässiger mit Hitzewellen konfrontiert. Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, müssen daher durch wirksame Massnahmen geschützt werden, um die Risiken für ihre Gesundheit zu begrenzen. Initiiert vom Departement für Gesundheit, Sozialwesen und Kultur (DGSK) und seiner Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA), in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, wird ein Hitzewellenplan aufgestellt.

Bisher richtete sich der Hitzewellenplan der Dienststelle für Gesundheitswesen (DGW) vorrangig an gefährdete Personen wie ältere Menschen, Neugeborene oder schwangere Frauen. Der Plan hat sich durch einfach umzusetzende Massnahmen und Ratschläge als wirksam erwiesen.

Die Prävention wird nun auf Arbeitnehmer ausgeweitet, die im Freien tätig sind und direkt den Hitzephasen ausgesetzt sind. Betroffen sind in erster Linie Personen und Betriebe die auf Baustellen oder in Parks und Gärten tätig sind.

Gemeinden zur Zusammenarbeit aufgefordert

Das Kantonsarztamt wird somit zuständig sein, Hitzewarnungen für bestimmte Gebiete des Kantons festzulegen, sobald die durchschnittlichen Tages- und Nachttemperaturen über 25°C liegt. (Tmean ≥ 25°C.).

Die Gemeinden wurden aufgefordert, die Betriebe nach Möglichkeit früher mit den Arbeiten im Freien beginnen zu lassen (ab 5:00 Uhr im Lager und frühestens ab 5:30 Uhr am Einsatzort), damit die Arbeitnehmer während der heissesten Stunden weniger gefährdet sind.

Darüber hinaus, wurden öffentliche und halböffentliche Auftraggeber aufgefordert, auf die Verhängung von Strafen bei nicht fristgerechter Rückgabe von Arbeiten zu verzichten, wenn Hitzeperioden der Grund dafür sind.

Pilotprojekt

Ebenfalls wurde ein Pilotprojekt zur Überwachung der Risiken gestartet. Freiwillige Arbeitnehmer in einigen Privatbetrieben und kantonalen Dienststellen werden mit Alarmarmbändern ausgestattet, die durch die Aufzeichnung der Körperkerntemperatur einem Hitzschlag vorbeugen sollen. Eine erste Bilanz wird im Herbst gezogen.

Methode und Verantwortung der Arbeitgeber

Die SUVA sieht vier Stufen von Massnahmen und Prävention vor. Während Stufe 1 vor allem vorbereitend, logistisch und informativ ist, sieht Stufe 4 – die höchste Stufe – umfangreichere Massnahmen vor. Die Stufen werden anhand einer Messung der Schattentemperatur am Einsatzort oder anhand der Daten von MeteoSchweiz festgelegt. Sie ermöglichen es den Arbeitgebern entsprechende Schutzmassnahmen gemäss der von der SUVA zur Verfügung gestellten Checkliste zu ergreifen.

Anpassung der Schutzpläne

Die betroffenen Betriebe müssen die verschiedenen Warnstufen berücksichtigen und weit im Voraus ihren internen Hitzewellen-Schutzplan festlegen, indem definiert ist, wie die erforderlichen Massnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Die kantonale Arbeitsinspektion wird im Rahmen ihrer ordentlichen Kontrollen die Betriebe sensibilisieren, hinsichtlich der Risiken in Zusammenhang mit der Hitzewelle. Die SUVA wird ebenfalls eigene Kontrollen durchführen, insbesondere auf Baustellen.

 

Nützliche Links

Website der SUVA (Baustellen)                      www.suva.ch/Hitze

Website des SECO (andere Branchen)            https://arbeitenimsommer.ch/de/

Illustrationsbild