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Pflanzenschutzmitteilung Nr. 01

16/02/2022 | Dienststelle für Landwirtschaft

 

Weinbau

 

Kontrolle der Spritzgeräte im Weinbau

In den Voraussetzungen für den Erhalt von Direktzahlungen ist festgelegt, dass gezogene und selbstfahrende Sprühgeräte mindestens alle drei Jahre (Übergangsphase) von einer anerkannten Stelle kontrolliert werden müssen.

Somit müssen die Spritzgeräte, die letztmals in 2018 getestet wurden, unbedingt im 2022 erneut getestet werden.

Im Wallis gibt es zwei zugelassene Kontrollstellen: Fischer Nouvelle Sàrl in Collombey und die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft. Die vollständige Liste mit allen Schweizer Kontrollstellen sowie die neuen Kontrollrichtlinien sind unter www.agrartechnik.ch zu finden.

Um von unserer Dienststelle geprüft zu werden, melden Sie sich bitte bis zum 28. Februar 2022 direkt per E-Mail (guillaume.coupy@admin.vs.ch) oder mit dem untenstehenden Formular an. Bitte geben Sie Maschinentyp und Marke und an. Sie erhalten zu einem späteren Zeitpunkt ein Aufgebot für eine der Kontrollen, die im Frühjahr 2022 stattfinden werden.

Nutzer von Drohnen weisen wir darauf hin, dass sie für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auch kontrollpflichtig sind. Jedes Gerät muss vor seinem ersten Einsatz und danach alle drei Jahre kontrolliert werden. Besitzer von Drohnen, die sich für eine Kontrolle anmelden möchten, können den untenstehenden Talon ausfüllen oder das kantonale Weinbauamt kontaktieren.

Schlauch- und Rückenspritzen sowie Rückennebelbläser sind nicht kontrollpflichtig!

untenstehende Anmeldetalon

Weinbau - Umfrage 2022 

Die Gruppe für Agrarökonomie und –politik der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich führt eine Umfrage zu Ihren aktuellen und zukünftigen Einschätzungen bezüglich Weinbau in der Schweiz. Die Umfrage soll wichtige Erkenntnisse für die landwirtschaftliche Praxis, die Beratungsdienste und die Forschung liefern.

Ziel der Studie ist es, herauszufinden, welche Faktoren die Entscheidungen der WinzerInnen in Bezug auf die Sortenwahl, die Wahl der Bewirtschaftung, die Schädlingsbekämpfungsstrategien und die Vertriebskanäle beeinflussen.

Die an der Umfrage interessierten WinzerInnen sind eingeladen, ein Online-Frageformular bis am 15. März 2022 auszufüllen.

 

Dienststelle für Landwirtschaft