Vergabestatistik

Als Folge eines vom Grossen Rat angenommenen Postulats, mit welchem die Erstellung einer Statistik der öffentlichen Beschaffungen verlangt wurde, müssen seit dem 01. Januar 2016 sämtliche Beschaffungen der kantonalen Verwaltung, welche im offenen Verfahren, im selektiven Verfahren, im Einladungsverfahren oder im freihändigen Verfahren in Ausnahmefällen (neu seit dem 01. Januar 2024: freihändiges Verfahren gemäss Art. 21 Abs. 2 der IVöB) erfolgt sind, statistisch erfasst werden.

Jährlich wird eine entsprechende kantonale Statistik erstellt und publiziert.