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ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über ein EFZ oder EBA verfügen und einen Praktikumsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb in der anderen Sprachregion des Kantons abgeschlossen haben. Der Praktikumsvertrag muss von der Büro für Sprach-Austausch genehmigt werden. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Person automatisch für Sprachkurse eingeschrieben.
FRIST FÜR DIE UNTERZEICHNUNG DES PRAKTIKUMSVERTRAGS
Der Praktikumsvertrag muss spätestens am 30. August des laufenden Jahres bei der Dienststelle für Unterrichtswesen eingehen.
SPEZIELLE BEDINGUNGEN
Das Kursangebot von PRO L2 hängt von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber ab.
Bewerberinnen und Bewerber, die einen Praktikumsbetrieb suchen, tragen sich bitte mithilfe des Voranmeldeformulars ein.