Treffsicherheitsnachweis

Jagdpatentbestellung 2025-2026

Für die Bestellung des Jagdpatents 2025-2026 gilt: 

  • der in Art. 24 des Ausführungsreglements zum Jagdgesetz vorgesehene Treffsicherheitsnachweis ist für die Jagdpatentbestellung 2025-2026 erforderlich;

Sämtliche Jäger*Innen, welche das Jagdpatent 2025-2026 bestellen, sind verpflichtet einen Treffsicherheitsnachweis aus dem Jahr 2025 mit den ausgefüllten Unterlagen die Bestellung des Jagdpatentes 2025-2026 vorzuweisen.