Gesetzgebung Fischerei
Verzeichnis der Bundes-und Kantonsgesetzgebungen betreffend die Fischerei und die Fischereiverwaltung
Wichtiger Hinweis : Lötschental
Die Lonza-Strecke vom Ferdensee (Stausee) taleinwärts sowie sämtliche Zuflüsse, welche sich im Bereich der Bergsturz-Sperrzone befinden dürfen nicht betreten werden. Folglich ist auch die Fischerei in diesen Bereichen bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Fischereigesetzgebung enthält Grundsätze zur Verwaltung und Betreuung der Wassertiere, sie bestimmt die Zuständigkeiten der Behörden, regelt die anwendbaren Verfahren und gewährleistet die Aufrechterhaltung und den Ertrag aus dem Fischereiregal.
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz und Verordnung
- 923.0 Bundesgesetz über die Fischerei (BGF) (Externer Link)
- 0.923.211 Vollzugsverordnung zum Abkommen zwischen dem Schw. Bundesrat und der Regierung der Franz. Republik über die Fischerei im Genfersee (Externer Link)
- 0.923.21 Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Fischerei im Genfersee (Externer Link)
- 0.923.21 Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant la pêche dans le lac Léman (Externer Link)
- 923.95 Concordat intercantonal du 7 octobre 1999 sur la pêche dans le lac Léman (Externer Link)
Kantonale Gesetzgebung
- 923.1 Kantonales Fischereigesetz (Externer Link)
- 923.100 Verordnung über die Fischerei (Externer Link)
- 923.170 5-Jahres-Beschluss über die Ausübung der Fischerei im Wallis 2024-2028 (beziehen Sie sich auf die interaktive Fischereikarte) (Externer Link)
- 923.150 Reglement über die Verwaltung und Verwendung des Fischereifonds (Externer Link)
- 923.9 Gesetz über den Beitritt zum interkantonalen Konkordat über die Fischerei im Genfersee (Externer Link)
- 923.900 Règlement du concordat intercantonal sur la pêche dans le lac Léman (Externer Link)