Einwohnerkontrolle

Möchten Sie einen der folgenden Schritte unternehmen? In diesem Fall müssen Sie sich an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde wenden und nicht an die kantonale Verwaltung.

  • sich bei einer Gemeinde an- oder abmelden anlässlich eines Umzugs
  • eine Adress-, Namens- oder Zivilstandsänderung melden
  • eine Identitätskarte (ohne Pass) ausstellen lassen
  • einen Antrag für eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung stellen
  • einen Antrag auf Verlängerung oder Umwandlung einer Aufenthaltsbewilligung (L in B oder B in C) stellen
  • eine Wohnsitz- oder Abmeldebescheinigung beantragen

Anträge für eine Aufenthaltsbewilligung müssen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Ihr Dossier geht dann zur Entscheidung an die kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration.

Die Kontaktdaten des Büros der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde finden Sie im Internet, indem Sie in Ihre Suchmaschine

  • den Namen Ihrer Gemeinde
  • gefolgt vom Wort «Einwohnerkontrolle» eingeben.