Vorgehen bei Arbeitslosigkeit im Wallis

Melden Sie sich so früh als möglich, jedoch spätestens am ersten Tag, für welchen Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, beim Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV). Vorzuweisende Dokumente : AHV-Karte und, falls Sie Ausländer sind, die Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis).

Gleichzeitig sollten Sie sich bei der Kantonalen Arbeitslosenkasse melden um Ihre Unterlagen zu hinterlegen. Die Kasse befindet sich in unmittelbarer Nähe des RAV.

Einige Tage nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie vom RAV eine Einladung für einen Informationstag oder ein Beratungsgespräch mit einem Personalberater.

Arbeitslosenentschädigung beantragen

Welche Dokumente müssen Sie der Kasse einreichen um Ihren Anspruch geltend zu machen ?

Sie machen Ihren Anspruch geltend indem Sie der Kasse folgende Dokumente einreichen :

  • Das unterzeichnete Formular "Anmeldung zur Arbeitsvermittlung" (vom RAV ausgestellt).
  • Das vollständig ausgefüllte Formular "Antrag auf Arbeitslosenentschädigung". Das Formular muss datiert und unterzeichnet sein.
  • Das Formular "Unterhaltspflicht gegenüber Kindern" falls nötig.
  • Das Formular "Arbeitgeberbescheinigung" bescheinigt Ihre Tätigkeit während der letzten Jahre.
  • Ihre AHV-Karte und eine Zahlungsverbindung (Unbedingt die IBAN - Nr. angeben).
  • Alle weiteren Unterlagen, welche die Kasse zur Beurteilung Ihres Anspruchs verlangt.

Kontakt

Haben Sie noch Fragen? Wir geben Ihnen gerne Auskunft.

027 606 15 01
alk-brig@admin.vs.ch