Was tun bei ausstehendem Lohn

Unsere Kasse ist zuständig für die Auszahlung der Insolvenzentschädigung.

Diese Leistung der Arbeitslosenversicherung deckt Lohnforderungen für geleistete Arbeit vor der Konkurseröffnung, Pfändung oder der Gewährung der Nachlassstundung, die ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber hat und durchzusetzen versucht. Sie deckt die letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses.

Sie ist die einzige Kasse im Kanton, die zur Auszahlung von Insolvenzentschädigung befugt ist.

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