Auf Grund schlechten Wetters sind Sie an der Arbeitsausübung verhindert ?
Unsere Kasse ist zuständig für die Auszahlung von Schlechtwetterentschädigung.
Diese geht an Arbeitgeber gewisser Erwerbszweige, für Arbeitnehmer, die infolge schlechten Wetterbedingungen nicht arbeiten können.