Notariatsarchiv
Das Notariatsgesetz (NG, Art. 26 Abs. 2) legt fest, dass jeder Notar, der seine Tätigkeit aufgibt, seine Verzeichnisse, die Urschriften, die Testamente oder andere Dokumente, die Kopien der im Original ausgehändigten Urkunden sowie alle darin erwähnten Belege dem Staatsarchiv Wallis übergeben muss .. Diese verschiedenen Dokumente verfügen über einen hohen rechtlichen und historischen Wert, der ihre Aufbewahrung im Staatsarchiv Wallis rechtfertigt. Sie bilden den Bestand der Notariatsminuten (5071).
Im 19. Jahrhundert wurden die Urschriften am Hauptort des Wohnbezirkes des Notars aufbewahrt; daher die Aufteilung in zehn Unter-Bestände, nämlich: Brig (5071/1), Visp (5071/2), Leuk (5071/3), Siders (5071/4), Sitten (5071/5), Hérens-Conthey (5071/6), Martinach (5071/7), Entremont (5071/8), Saint-Maurice (5071/9) und Monthey (5071/10).
Ab 1942 übertrug die Gesetzgebung die Verantwortung zur Inspektion und Aufbewahrung der Notariatsminuten den Grundbuchverwaltern der Grundbuchkreise. Aus diesem Grund wurden fortan die Notariatsarchive nach Grundbuchämtern geordnet:
- Brig (5071/1)
- Leuk (5071/3)
- Siders (5071/4)
- Sitten (5071/5)
- Martinach (5071/7)
- Monthey (5071/10)
Die Inventare sind über unseren Archivkatalog zugänglich.
Anfrage für Konsultation, Reproduktion oder beglaubigte Kopie
Gemäss dem Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (GIDA), können Dokumente, die sensible Personendaten enthalten, frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ist das Todesdatum nicht bekannt, läuft die Schutzfrist 100 Jahr nach Abschluss des Dokumentes ab.
Mit Ausnahme der für die Aufsicht über das Notariat zuständigen kantonalen Behörden, der Justizbehörden oder der aktiven Notare unterliegen die Urschriften somit einer Schutzfrist von 100 Jahren.Anträge auf Einsichtnahme in testamentarische Verfügungen unterliegen einer zusätzlichen Kontrolle durch die Walliser Testamentszentrale.
Die Urschriften , welcher einer Schutzfrist unterliegen, können vor Ablauf der Frist eingesehen werden, wenn ein begründetes privates Interesse vorliegt.
Das Formular um Einsichtnahme muss ausgefüllt an das Staatsarchiv Wallis zurückgeschickt werden. Dieses nimmt mit den betreffenden Behörden Kontakt auf
Kontakt
Staatsarchiv Wallis
Rue de Lausanne 45
1950 Sitten
Tel. : 027/607 21 81
Mail : sc-archivesnotariales@admin.vs.ch