Institutionen
COVID-19
Die Auswirkungen von COVID-19 auf die Tätigkeiten der Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) sind unbestreitbar. Aufgrund der Ungewissheiten rund um die Aufrechterhaltung bzw. die Verschiebung der eidgenössischen Abstimmung vom September sowie der Gemeindewahlen 2020 sah sich die Dienststelle gezwungen, die Anwendung der neuen Sicherheitsmassnahmen im Bereich der brieflichen Stimmabgabe zu verschieben.
Aufgrund der Unmöglichkeit eines persönlichen Zusammenkommens der Gewählten und der Gemeindeverwaltungen konnten die in den beiden Sprachgebieten vorgesehen Konferenzen zu den Gemeindefusionen nicht abgehalten werden. Diese Sitzungen hatten zum Ziel, den Bericht über die «Vision für das Walliser Gemeindegefüge angesichts globaler Herausforderungen» zu präsentieren und eine praktische Schulung im Umgang mit dem den Gemeinden zur Verfügung gestellten Excel-Tool durchzuführen.
Die aktive Teilnahme an der gemeinsam mit dem Verband Walliser Gemeinden (VWG) eingerichteten «Corona-FAQ», die Ausarbeitung und Übermittlung zahlreicher Informationen und Richtlinien an die Einwohner- und Burgergemeinden und an die politischen Parteien haben erhebliche Ressourcen mobilisiert.
Gemeindewahlen
Im Herbst 2020 fanden die Wahlen der Walliser Gemeindebehörden statt. Die Bürgerinnen und Bürger von 31 Gemeinden konnten von ihrem Wahlrecht insofern nicht Gebrauch machen, als ihre Exekutive still gewählt wurde. In mehreren anderen Gemeinden haben die Listenunterzeichner mangels einer ausreichenden Anzahl von Kandidaten zusätzliche gewählte Vertreter ernannt. Diese Situation wirft einige Fragen auf. 87,7 Prozent der Gemeindepräsidenten, 88,5 Prozent der Vizepräsidenten, 86 Prozent der Richter und 88,5 Prozent der Vizerichter wurden in stiller Wahl gewählt. Der Staatsrat musste nur eine Beschwerde gegen die Gültigkeit dieser Wahlen entscheiden.
Gesetzesänderungen
Dank dem Erhalt der durch die Bundesversammlung erteilten eidgenössischen Gewährleistung anlässlich der Märzsession 2020 konnten die Anpassungen der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte gleichzeitig in Kraft treten. Die Anpassungen betrafen hauptsächlich die Frist (drei Wochen) zwischen den beiden Wahlgängen anlässlich der Staatsrats- bzw. Ständeratswahlen sowie das Datums der konstituierenden Session des Grossen Rates. Letzteres wurde auf den siebten Montag nach der Erneuerung der Behörde verschoben. Diese Bestimmungen gelten daher für die kantonalen Wahlen 2021.
Darüber hinaus hat der Grosse Rat in der Septembersession 2020 die Änderung des Gemeindegesetzes angenommen. Dies führte zu verschiedenen Verbesserungen und der Einführung eines neuen Instruments der Gemeindeaufsicht: der amtlichen Untersuchung. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist wurde kein Referendum ergriffen.
Gemeindefinanzen
Wie in den Vorjahren bezeugt auch die 2020 erschienene Veröffentlichung des Berichts über die Gemeindefinanzen 2018 eine sehr gute Finanzlage der Walliser Gemeinden. Diese günstige Finanzlage wird auch von den Ergebnissen der Indikatoren des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung und der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden über die Kantonsfinanzen bestätigt.
Darüber hinaus steht das Jahr 2020 im Zeichen der wichtigen Arbeit, die die Pilotgemeinden im Rahmen des Projekts HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell) geleistet haben. Dank ihrer Hilfe konnten das Tool zur Berechnung der Kennzahlen, ein Muster des Kontenrahmens für die Einwohner- und Burgergemeinden sowie die Verordnung betreffend die Führung des Finanzhaushaltes der Gemeinden (VFFHGem) angepasst werden. All dies wird den Gemeindeverwaltungen zur Verfügung gestellt. Damit konnten die Behörden der Pilotgemeinden das Budget 2021 gemäss den HRM2-Normen darstellen und genehmigen. Diese Gemeinden werden beim allgemeinen Übergang von HRM1 zu HRM2, der gemäss dem Zeitplan für das Budget 2022 vorgesehen ist, als Beispiel dienen. An dieser Stelle sei ihnen herzlich dafür gedankt.
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