Die Handlungsfähigkeit der Institutionen optimieren

DIE HANDLUNGSFÄHIGKEIT DER INSTITUTIONEN OPTIMIEREN

UMGESETZT


  • Gesetz über die politischen Rechte
  • Unterstützung bei der Einrichtung der für die Revision der Verfassung zuständigen Instanz
  • Gesetz über den Justizrat
  • Gesetz über die Rechtspflege
  • Gesetz über den Anwaltsberuf
  • Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch

IN BEARBEITUNG


  • Förderung und Unterstützung von Gemeindefusionen, mit dem Ziel, die Zahl der Gemeinden mittelfristig um ein Drittel zu reduzieren
  • Vereinfachung der administrativen Abläufe, Einführung des E-Governments und Aufrechterhaltung eines hohes Sicherheitsniveaus im Rahmen der « Informatikstrategie 2015-2025 », um die Verwaltung gegen Hackerangriffe zu schützen
  • Verbesserung der Zugänglichkeit der Leistungen der Verwaltung für die Bevölkerung, die öffentlichen Gemeinwesen und die Unternehmen, indem das E-Government flächendeckend eingeführt wird, die dezentralisierten Dienststellen jeweils unter einem Dach zusammengelegt werden und diese an Orten angesiedelt werden, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar sind
  • Anpassung der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt (Standort Sitten) im Einklang mit der Entwicklung des Walliser Fahrzeugparks
  • Vereinfachung und Optimierung der Führungsprozesse und -instrumente des Staates und seiner Verwaltung, insbesondere im Rahmen der Revision des Systems zur Führung mit Leistungsaufträgen und des Bürokratieabbaus
  • Zweckmässigkeitsanalyse : Modernisierung der Verwaltung durch Nutzung aller Möglichkeiten der Informations- und Kommunikations-technologien (Verwaltung 4.0)