Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt

Recht und Gesetz

Gesetzesvorlagen

Die Vorentwürfe für die Revision des Gesetzes über den Wasserbau und des Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren – des künftigen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau (kGNGWB) – wurden in der ersten Jahreshälfte 2020 in die Vernehmlassung gegeben. Diese sorgte für zahlreiche Anmerkungen und Fragen, welche zu einer Verzögerung im Gesetzgebungszeitplan führten. So ist die erste Lesung der beiden Gesetzesvorlagen für das erste Halbjahr 2021 vorgesehen.

Die Vorentwürfe für die Revision des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz, des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, des Gesetzes über den Freizeitverkehr und das Strassengesetz werden 2021 in die Vernehmlassung gegeben. Das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen wurde vom Grossen Rat in der Septembersession 2020 verabschiedet und tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.

Die thematische Kommission für Bau und Verkehr befasste sich im Dezember 2020 mit der Anpassung von Baugesetz und Bauverordnung an die Digitalisierung in Zusammenhang mit dem Programm eConstruction. Die erste Lesung dieser Gesetzesänderung ist für die Session des Grossen Rates im Februar 2021 geplant.

Besondere juristische Unterstützung

Der Bereich belastete Standorte und Sanierungen behält seinen hohen Stellenwert, denn viele Dossiers sind aufgrund ihrer Vergangenheit und Geschäftsverhältnisse aus juristischer Sicht komplex. Der Bereich Mobilität im weitesten Sinne bedarf im Rahmen der Umsetzung des Kantonalen Mobilitätskonzepts 2040 einer verstärkten juristischen Unterstützung. Im öffentlichen Baurecht führt die Beaufsichtigung der Gemeinden zu einer erheblichen Mehrbelastung im Tagesgeschäft. Generell nimmt der juristische Unterstützungsbedarf auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts immer mehr zu und verlangt vom Verwaltungs- und Rechtsdienst (VRDMRU) einen substantiellen Beitrag.

Kantonales Bausekretariat und Baupolizei (KBS)

Mit den 3378 Gesuchdossiers, die 2020 beim KBS erfasst wurden, war gegenüber 2019 eine Zunahme um 6.19 % (+ 197 Dossiers) zu verzeichnen. Die Dossiers in kommunaler Zuständigkeit nahmen um 6.45 % ab (- 124 Dossiers), im Gegensatz zu den Baudossiers in kantonaler Zuständigkeit, die um 22.38 % zunahmen (+ 252 Dossiers). Ausserdem stellte das KBS bei den ebenfalls unter die kantonale Zuständigkeit fallenden Baupolizeidossiers ausserhalb der Bauzone eine Zunahme um 52.27 % fest (+ 69 Dossiers gegenüber 2019).

Das KBS stellte die Behandlung der Dossiers in Anwendung der Baugesetzgebung und unter Berücksichtigung der Prozesse in Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen Kanton und Gemeinden sicher. Ausserdem leistete das KBS den Gemeinden die benötigte Unterstützung für Baudossiers, bei denen die Gemeinde Gesuchstellerin ist.

Der VRDMRU war für die Führung des Programms eConstruction besorgt, das sich in der Konzeptionsphase befindet und zur Digitalisierung des Prozesses des Baubewilligungsverfahrens führen soll.