Proaktive Wolfsregulierung

Der Kanton Wallis hat sich für einen erneuten Einbezug der Jägerschaft für die proaktive Wolfregulierungsperiode 2025/2026 ausgesprochen.

Bei Interesse an der Teilnahme an der Wolfsregulierung 2025/2026 bitten wir Sie, das untenstehende online Antragsformular für eine individuelle Abschussbewilligung bis spätestens 21. August 2025 auszufüllen. Der Antrag ist lediglich online möglich. Anträge nach dem 21. August 2025 sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Ebenso können unvollständig ausgefüllte Formulare nicht berücksichtigt werden. 

Achtung: Voraussetzung um an der Wolfsregulierung teilzunehmen, ist der einmalige Besuch eines obligatorischen Kurses (Sachkundenachweis Wolfsregulierung SKN 1). Wer den Kurs nicht bereits in der Vergangenheit (im Jahr 2023 oder 2024) besucht hat, kann sich über das Einschreibeformular "Einschreibung Kurs Wolfsregulierung SKN 1 / 2025" für den Kurs "SKN 1 / 2025" einschreiben. 

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement und wünschen Ihnen für die kommende Jagdperiode ein kräftiges Waidmannsheil.

 

Antrag für eine individuelle Abschussbewilligung 2025-2026

Jede Jägerin und jeder Jäger, welcher an der proaktiven Wolfsregulieurung teilnehmen will, muss im Besitz einer persönlich-individuellen Abschussbewilligung sein. 

Falls Sie in der Vergangenheit (im Jahr 2023 oder 2024) bereits einen obligatorischen Kurs (Sachkundenachweis Wolfsregulierung SKN 1) besucht haben, füllen Sie bitte den untenstehenden Antrag für den Erhalt einer persönlich-individuellen Abschussbewilligung aus.

Falls Sie den obligatorischen Kurs noch nicht besucht haben bitten wir sie, vor dem Antrag der Abschussbewilligung den SKN 1 im Jahr 2025 zu besuchen (siehe rechte Seite "Einschreibung Kurs Wolfsregulierung SKN 1") und nach dem Kursbesuch den Antrag für die Abschussbewilligung zu stellen.

Der Antrag ist bis spätestens am 21. August 2025 auszufüllen. Die Beantragung einer Abschussbewilligung ist lediglich online möglich. Anträge nach dem 21. August 2025 sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Ebenso können unvollständig ausgefüllte Anträge nicht berücksichtigt werden. 

Nach Ablauf der Frist werden die Anträge geprüft und die persönlich-individuellen Abschussbewilligungen an die Jäger/Innen verschickt. 

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement und wünschen Ihnen für die kommende Jagdperiode ein kräftiges Waidmannsheil.

Link Antrag für eine individuelle Abschussbewilligung

Einschreibung Kurs Wolfsregulierung SKN 1 / 2025

Um an der proaktiven Wolfsregulierung teilnehmen zu dürfen, müssen sämtliche Jäger/Innen vorgängig einen obligatorischen Kurs (Sachkundenachweis Wolfsregulierung SKN 1) absolvieren, um die nötigen Kenntnisse zu erwerben und um in den Besitz einer persönlich-individuellen Abschussbewilligung zu gelangen. 

Sämtliche Personen, welche an der proaktiven Wolfsregulierung teilnehmen möchten und in der Vergangenheit (im Jahr 2023 oder 2024) keinen Kurs besucht haben, haben die Gelegenheit sich bis am 5. August 2025 für den SKN 1 / 2025 einzuschreiben. Einschreibungen nach dem 5. August sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) organisiert zu diesem Zweck wieder Ausbildungskurse in den jeweiligen Sprachregionen des Kantons (Oberwallis / Unterwallis). DerKurs im Unterwallis wird in französicher Sprache abgehalten, während der Kurs im Oberwallis auf Deutsch stattfindet. Ort und Zeit der verschiedenen Kursorte werden Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail mitgeteilt. 

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement und wünschen Ihnen für die kommende Jagdperiode ein kräftiges Waidmannsheil.

Link Einschreibung Kurs Wolfsregulierung SKN 1