Kantonale Planungszonen
Hat eine Gemeinde ihre Möglichkeiten bezüglich Planungszonen (Art. 19 kRPG) ausgeschöpft, kann sie ein formelles Gesuch beim Staatsrat (SR) stellen, damit dieser seine subsidiäre Kompetenz einsetzt, um kantonale Planungszonen (kPZ) zu erlassen, welche die Übereinstimmung mit den Artikeln 8a und 15 RPG (Art. 21 Abs. 3 kRPG) sicherstellen. Die maximale Dauer der kantonalen Planungszonen ist auf 5 Jahre festgelegt.
Zu beachten ist, dass gemäss der aktuellen Rechtsprechung des Kantonsgerichts (RVJ/ZWR 2023, S. 3) und des Bundesgerichts (BGE 1C_510/2009 vom 14.07.2010) Planungszonen für eine Dauer von maximal zehn Jahren erlassen werden können, ohne als schwerwiegende Eigentumsbeschränkung zu gelten.
Anfrage der Gemeinde
Das Gesuch der Gemeinde enthält folgende Unterlagen (jeweils in zweifacher Ausführung):
- Brief welcher von den Gemeindebehörden unterzeichnet ist:
- Darin festgehalten, den Willen der Gemeinde, dass der Kanton kPZ im Sinne von Artikel 21 Absatz 3 kRPG ausscheidet.
- Erläuternder Bericht zu den kantonalen Planungszonen (zwei Papierexemplare sowie eine digitale Version):
- Chronologischer Überblick der kommunalen Planungszonen, Nachweis des ausgeschöpften kommunalen Kompetenzbereichs, Erläuterungen, weshalb die Gemeinde die Gesamtrevision der Zonennutzungsplanung (ZNP/KBZR) nicht abschliessen konnte, sowie Begründung der Notwendigkeit, für die betroffenen Bereiche weiterhin Planungszonen auszuscheiden (Bedarfsnachweis);
- Angabe bezüglich der gewünschten Dauer (maximal 5 Jahre) und der von den kantonalen Planungszonen betroffenen Perimeter (Standortbegründung);
- Nachweis der Aktualität der im erläuternden Bericht zu den kommunalen Planungszonen enthaltenen Elemente oder Angabe der vorgenommenen Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Fortschritts der Arbeiten zur Revision des ZNP;
- Erinnerung an die Regeln betreffend Baubewilligungen in den betroffenen Bereichen.
- Ein oder mehrere Pläne mit den Perimetern der kantonalen Planungszonen (zwei Papierexemplare sowie eine digitale Version)
- Die Geodaten.
Es ist wichtig, das oben beschriebene Verfahren rechtzeitig (3–4 Monate vor Ablauf der Frist) eingeleitet wird, um sicherzustellen, dass die kantonalen Planungszonen in Kraft treten, bevor die kommunalen Planungszonen ihre Gültigkeit verlieren.
