Kantonale Planungszonen Gemeinde Leuk

Der Gemeinderat von Leuk hat im Jahr 2017 kommunale Planungszonen erlassen. Nachdem diese im Jahr 2019 durch den Gemeinderat und im Jahr 2021 mittels Urnengangs durch die Bevölkerung verlängert worden sind, laufen diese kommunalen Planungszonen am 3. Mai 2025 aus. Die Gemeinde Leuk hat somit alle ihr zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mittel ausgeschöpft (Art. 19 Abs. 2 kRPG), um die Dauer der Planungszonen zu verlängern.  Da die Gesamtrevision der Nutzungsplanung noch nicht abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat von Leuk den Staatsrat ersucht, kantonale Planungszonen zu erlassen (Art. 21 Abs. 3 kRPG). Der Staatsrat hat deshalb anlässlich seiner Sitzung vom 9. April 2025 entschieden, auf dem Gemeindegebiet von Leuk kantonale Planungszonen für eine Dauer von zwei Jahren zu erlassen. Die kantonalen Planungszonen treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 2. Mai 2025 in Kraft.

Das Ziel der kantonalen Planungszonen ist es, innerhalb dieser Planungszonen die Anpassung des kommunalen Zonennutzungsplans und des Bau- und Zonenreglements zu ermöglichen, indem die korrekte Umsetzung der Vorgaben des RPG (Art. 8a und 15 RPG) gewährleistet und insbesondere die Zersiedelung vermieden werden. Innerhalb der Planungszonen darf nichts unternommen werden, was das Ziel der kantonalen Planungszonen zur Umsetzung der Anforderungen des RPG behindern oder gefährden könnte.

Interessierte Personen können das Dossier bei der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) nach Terminvereinbarung in Sitten oder bei der Gemeindeverwaltung Leuk während der offiziellen Öffnungszeiten einsehen.