Bauen im Untergrund
GRUNDWASSERSPIEGEL KENNEN UM DAS AUSNAHMEPOTENZIAL ZU OPTIMIEREN
Diese Seite erlaubt Ihnen, Ihr Vorhaben, mit Beratung eines Fachbüros, hinsichtlich dieser Anforderungen zu beurteilen. Sie hilft Ihnen, Ihr Vorhaben noch in der Planungsphase und vor Einreichen des Baugesuchs zu optimieren, um sein Ausnahmepotenzial aus Sicht des Grundwasserschutzes zu erhöhen.
Der Gewässerschutzbereich (GWS), in dem sich Ihr Vorhaben befindet, entscheidet darüber, welche Bauten im Untergrund möglich sind.
→ In den GWS Au-Karst, Au-Kluft und im üB ist das Bauen im Untergrund möglich.
→ Im GWS Au-Lockergestein unterliegt das Bauen im Untergrund den Einschränkungen der hydrogeologischen Verhältnisse. Siehe Schritt B.
→ In den Schutzzonen S3 ist es keine Baute unter dem Grundwasserspiegel zulässig. Ein allgemeines Bauverbot gilt in den Schutzzonen S2, S1 und -Arealen.
Um herauszufinden, in welchem Bereich sich Ihr Vorhaben befindet, gehen Sie zu dieser Online-Karte.
Befindet sich Ihr Vorhaben im GWS Au-Lockergestein? Dann sind Bauten im Untergrund möglich, unter Berücksichtigung des Grundwasserspiegels. Deshalb ist es entscheidend, den Grundwasserspiegel unter dem Projektstandort zu kennen, wozu Sie:
1. zur Grundwasserspiegelkarte gehen.
2. den Projektstandort suchen.
3. den Grundwasserhochstand ablesen.
4. den Grundwasserspiegel mit dem Projekt in Verbindung setzen.
Nachfolgend finden Sie sechs Fallbeispiele. Wählen Sie den Fall aus, der am genauesten auf Ihr Vorhaben zutrifft. Auf dieser Grundlage lassen sich der erforderliche Untersuchungsaufwand sowie das Ausnahmepotenzial für das Vorhaben abschätzen.
1.
Über dem
Grundwasserspiegel
Der Abstand zwischen der Baugrubensohle und dem Grundwasserhochstand beträgt 0.3 bis 2 m.
Einzuhaltende Bedingungen und vorzulegende Nachweise
Bedingungen:
♦ Bauausführung bei Grundwassertiefstand
♦ 0.3 m zw. Baugrubensohle und Grundwasserspiegel
Zu leisten:
♦ Gebäudeschnitt mit Grundwasserhoch- und tiefstand
2.
Baute, die stellenweise
unter dem
Grundwasserspiegel liegt
Bsp.: örtliche Übertiefung für Fundamentplatten, Liftschächte, Rohre, Werkleitungen
Einzuhaltende Bedingungen und vorzulegende Nachweise
Bedingungen:
♦ Bauausführung bei Grundwassertiefstand
♦ 0.3 m zw. Baugrubensohle und Grundwasserspiegel
Zu leisten:
♦ Hydrogeologisches Gutachten
♦ Gebäudeschnitt mit Grundwasserhoch- und tiefstand
3.
Unter dem
Grundwasserspiegel
Bis zur Oberkante des Grundwasserleiters, an der Basis der siltigen Deckschicht.
Einzuhaltende Bedingungen und vorzulegende Nachweise
Bedingungen:
♦ Bauausführung bei Grundwassertiefstand
♦ 0.3 m zw. Baugrubensohle und abgesenktem Grundwasserspiegel
Zu leisten:
♦ Hydrogeologische Studie mit Bemessung und GW-Monitoring
♦ Sondierungen / Erkundungsbohrungen
♦ Gebäudeschnitt mit Grundwasserhoch- und tiefstand
♦ Argumente für die Interessenabwägung (Umweltschutzgründe, Grundwassernutzung, Nachweis der baulichen Optimierung, Bewertung der Auswirkungen auf die Umgebung, Öffentliches Interesse und Raumplanung, andere relevante Kriterien)
♦ Nachweis GW-Durchflussreduktion < 10%
♦ Bohrgesuch für GW-Absenkung und -Einleitung
4.
Mit einem Geschoss unter
dem Grundwasserspiegel
Bsp.: Keller, Technikräume, Parkplätze, ZS-Raum
Einzuhaltende Bedingungen und vorzulegende Nachweise
Bedigungen:
♦ Säulen sind Pfählen vorzuziehen
♦ Pfahllänge ist nach Möglichkeit zu begrenzen (Lastabtragung durch Bodenplatte)
Zu leisten:
♦ Hydrogeologische Studie mit Bemessung und GW-Monitoring
♦ Sondierungen / Erkundungsbohrungen
♦ Gebäudeschnitt mit Grundwasserhoch- und tiefstand
♦ Argumente für die Interessenabwägung (Umweltschutzgründe, Grundwassernutzung, Nachweis der baulichen Optimierung, Bewertung der Auswirkungen auf die Umgebung, Öffentliches Interesse und Raumplanung, andere relevante Kriterien)
♦ Nachweis GW-Durchflussreduktion < 10%
♦ Bohrgesuch mit Beschreibung der Bohrmethode
5.
Mit einem Geschoss unter
dem Grundwasserspiegel
Bsp.: Keller, Technikräume, Parkplätze, ZS-Raum
Einzuhaltende Bedingungen und vorzulegende Nachweise
Bedingungen:
♦ Bauausführung bei Grundwassertiefstand
♦ 0.3 m zw. Baugrubensohle und abgesenktem Grundwasserspiegel
♦ Max. 1 Untergeschoss mit min. 3 Oberflächengeschossen
♦ Untergeschoss innerhalb der Gebäudefläche, ausser in begründetem Ausnahmefall
♦ Wasserdichte und permanente Sicherungen verboten
Zu leisten:
♦ Hydrogeologische Studie mit Bemessung und GW-Monitoring
♦ Sondierungen / Erkundungsbohrungen
♦ Gebäudeschnitt mit Grundwasserhoch- und tiefstand
♦ Argumente für die Interessenabwägung (Umweltschutzgründe, Grundwassernutzung, Nachweis der baulichen Optimierung, Bewertung der Auswirkungen auf die Umgebung, Öffentliches Interesse und Raumplanung, andere relevante Kriterien)
♦ Nachweis GW-Durchflussreduktion < 10%
♦ Bohrgesuch für GW-Absenkung und -Einleitung
6.
Komplexer Bau unter dem
Grundwasserspiegel
oder Fall 5 mit Wasserdichten und
permanenten Sicherungen (überschnittene Pfähle…)
Bsp.: Tunnel, unterirdische Kunstbauten, Industriekeller, mehrere Untergeschosse
Einzuhaltende Bedingungen und vorzulegende Nachweise
Bedingungen:
♦ Bauausführung bei Grundwassertiefstand
♦ 0.3 m zw. Baugrubensohle und abgesenktem Grundwasserspiegel
Zu leisten:
♦ Hydrogeologische Studie mit Bemessung und GW-Monitoring
♦ Sondierungen / Erkundungsbohrungen
♦ Gebäudeschnitt mit Grundwasserhoch- und tiefstand
♦ Argumente für die Interessenabwägung (Umweltschutzgründe, Grundwassernutzung, Nachweis der baulichen Optimierung, Bewertung der Auswirkungen auf die Umgebung, Öffentliches Interesse und Raumplanung, andere relevante Kriterien)
♦ Nachweis GW-Durchflussreduktion < 10% (Modellierung für komplexe Projekte)
♦ Bohrgesuch für GW-Absenkung und -Einleitung
♦ Prüfung und Begründung möglicher Varianten
♦ Aussergewöhnliche Hochwasserszenarien (langandauerende Projekte)
Interessenabwägung
Bei der Interessenabwägung sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Umweltschutzgründe
- Grundwassernutzung
- Nachweis der baulichen Optimierung
- Bewertung der Auswirkungen auf die Umgebung
- Öffentliches Interesse und Raumplanung
- Andere relevante KriterienMotifs environnementaux
Optimierung des Bauvorhabens
Zu beachten als...
... Gesuchsteller und beratendes Fachbüro
Um das Ausnahmepotenzial Ihres Vorhabens zu erhöhen, sollten Sie es unbedingt schon in der Planungsphase optimieren. Lassen Sie sich als Gesuchsteller bereits beim Vorprojekt (Planung und Dimensionierung) von einem Fachbüro beraten, denn rechtlich gesehen liegt es am Projektträger, den Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen des Gewässerschutzes erfüllt werden. Denken Sie daran, dass ein unvollständiges Dossier dessen Behandlung verzögert! Denn die Dienststelle für Umwelt (DUW) kann ein Dossier nur abschliessend behandeln, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
... Gemeinde
Zu Bauvorhaben mit einem Untergrund, die einem der Fallbeispiele (s. Schritt C) entsprechen, muss zwingend die DUW angehört werden. Bauvorhaben mit einem Untergrund, die in den Bereich Au-Karst, Au-Kluft, oder in üB (Schritt A) oder mehr als 2 m über dem Grundwasserspiegel im Bereich Au-Lockergestein (s. Schritt B) liegen, kann die Gemeinde aus Sicht des Grundwasserschutzes ohne Anhörung der DUW behandeln. Für Arbeiten, die Bohrungen in den GWS Au-Karst und Au-Kluft erfordern, ist weiterhin eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons erforderlich.
... und nicht zu vergessen:
→ Auf die Erteilung einer Genehmigung oder Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch.
→ Ein Projekt ist nicht bewilligungsfähig, wenn der hydrogeologische Kontext ungünstig ist oder wenn es in der Bauphase zu grosse Grundwasserabsenkungen erfordert.
→ Dieses Hilfsinstrument befasst sich ausschliesslich mit der Beurteilung eines Vorhabens aus Sicht des Grundwasserschutzes. Die DUW ist für die Umweltbeurteilung allgemein zuständig, zu der noch viele andere Bereiche gehören (Luft, Lärm, Abfälle, Boden, Oberflächengewässer und Entwässerung, Altlasten usw.).
Kontakt
Vivian GREMAUD
Avenue de la Gare 25
1950 Sitten
Sektionschef - Gewässerschutz / Gruppenchef - Grundwasser
vivian.gremaud@admin.vs.ch027 606 31 32
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