SCHUTZ VOR PASSIVRAUCHEN

Im Wallis ist das Rauchen von Tabak, CBD (legales Cannabis), Dampfen und der Konsum anderer Rauchprodukte in Hotel- und Gaststättenbetrieben verboten. 

➤ Broschure Passivrauchen

➤ Recommandations sur la cigarette électronique et le tabac chauffé (nur auf Französisch)

Aufgrund der Änderung des Gesundheitsgesetzes ist der Verkauf von elektronischen Einwegzigaretten (Puffs) im Wallis ab dem 1. Mai 2025 verboten.

WERBUNG FÜR TABAKPRODUKTE

Im Wallis ist die Werbung für Tabakprodukte, E-Zigaretten, Vaporetten, legales Cannabis und andere Rauchprodukte aus dem öffentlichen Bereich sowie aus dem privaten Bereich, der vom öffentlichen Bereich aus sichtbar ist, verbannt. Werbung, die Minderjährige erreicht, ist auch in öffentlich zugänglichen Privaträumen (Geschäften) verboten.

➤ Flyer Tabakwerbungverbot

➤ Richtlinie über die als zulässig erachteten Verwendungszwecke in der Werbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten, Vaporette, legalem Cannabis und anderen Rauchprodukten in privaten Räumen, die Minderjährigen zugänglich sind

ANMELDUNG EINES RAUCHERRAUMS

Jeder öffentliche Betrieb, der ein Fumoir einrichten möchte, muss dies der Konsultativkommission „Passivrauchen" mittels dem beiliegenden Formular mitteilen.

➤ Meldeformular für Raucherraum

Ein Betrieb kann nur unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen einen Raucherraum einrichten:

  • Der Raucherraum darf nicht grösser als ein Drittel der Gesamtfläche der Ausschankräume des Betriebes sein.  
  • Raucherräume müssen ausreichend belüftet werden. Dies bedeutet, dass Personen, welche sich in benachbarten Räumen befinden nicht durch den Rauch belästigt werden.
  • Der Raucherraum muss klar vom Rest des Betriebes abgetrennt sein und darf zudem kein zwangläufiger Durchgangsort für die Kunden sein. 
  • Der Raucherraum muss mit einem automatischen System zur Schliessung der Zugangstüre ausgestattet sein.
  • Der Raucherraum muss an seiner Eingangstüre deutlich als solcher bezeichnet sein. 
  • Einzig der selbstständig erwerbende Betriebsinhaber ist befugt, direkt und persönlich Gäste im Raucherraum zu bedienen. Dies ist Arbeitnehmern in keinster Weise erlaubt.

➤ Weitere Informationen: Broschure Passivrauchen