Standorte Staatsanwaltschaft
Öffnungszeiten der Büros der Staatsanwaltschaft
Montag bis Freitag (ausser Feiertage): 08.30 bis 11.30 - 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Staatsanwaltschaft berücksichtigt nicht in elektronischer Form zugestellte Schriften und sie werden somit nicht dem Dossier zufügt. Ausnahme bilden Eingaben, die gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO und gemäss Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren (SR 272.1) zugestellt wurden.
Diese sind zwingend mit einer elektronischen Unterschrift zu versehen und an die von unserer Behörde anerkannte Adresse MP-STA@mp-sta.vs.ch zu senden (Art. 4 und 7 der obgenannten Verordnung).

Generalstaatsanwältin und Generalsekretariat
Rue des Vergers 9
CP-2305
1950 Sitten 2
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