Rechtsangelegenheiten im Bereich Sicherheit und Justiz
Änderung des Gesetzes über die Rechtspflege
Mit der Änderung des Gesetzes über die Rechtspflege wurde einer Motion, mit der mehr Transparenz bei der Veröffentlichung von Urteilen gefordert wurde, und einem Postulat, mit dem die Verlegung des Sitzes des Amtes der Staatsanwaltschaft Oberwallis von Visp nach Brig verlangt wurde, Folge geleistet. Zum ersten Punkt: Die Rechtsprechung der erstinstanzlichen Gerichtsbehörden sowie der Staatsanwaltschaft sind nun öffentlich zugänglich. Der Zugang wird dank einer Anonymisierung gewährleistet, mit der die Privatsphäre der Rechtsuchenden und von Drittpersonen geschützt wird. Ausnahmsweise ist im Sinne des Jugendschutzes oder bei Sexualstraftaten eine qualifizierte Anonymisierung oder, wenn eine Person trotz Anonymisierung identifizierbar wäre und sie dadurch höchster Gefahr ausgesetzt würde, ein Verzicht auf die Veröffentlichung denkbar. Die Verlegung des Amtes von Visp nach Brig ihrerseits ermöglicht zahlreiche Synergien auf operativer Ebene. Der Entwurf wurde in der Dezembersession 2019 in einer einzigen Lesung vom Grossen Rat verabschiedet.
Bettelverbot
Der Staatsrat ist von Gesetzes wegen verpflichtet, einer Motion Folge zu leisten, mit der ein Bettelverbot im ganzen Kanton gefordert wird, und hat dem Grossen Rat im Dezember 2019 einen entsprechenden Gesetzesentwurf unterbreitet. Er unterstützt das Vorhaben jedoch nicht.
Verbot, sich an Sportveranstaltungen das Gesicht zu verdecken
Im Oktober 2019 wurde ein Vorentwurf des Gesetzes über das Verbot, sich an Sportveranstaltungen das Gesicht zu verdecken, in die Vernehmlassung geschickt. Dies entspricht den vom Departement gemeinsam mit den für Hooliganismus zuständigen Behörden im Frühling 2019 eingeleiteten Schritten. Das Ziel besteht darin, den Behörden mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben.
Professionalisierung der KESB
Im November 2019 wurde zudem ein Vorentwurf zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGZGB) in die Vernehmlassung gegeben. Mit dieser Revision sollen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) gestärkt werden. Es ist insbesondere vorgesehen, die Funktionsweise durch eine Reduzierung der Anzahl KESB effizienter zu gestalten.
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