Bevölkerung und Migration
Ausländer- und Integrationsgesetz
Das Ausländergesetz wurde revidiert und in Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) umbenannt (1. Januar 2019). Mit den neuen Bestimmungen wird ein stärkerer Fokus auf die Integration gelegt. Das Ziel ist es, zu einer besseren Integration der Ausländerinnen und Ausländer in die Arbeitswelt und die Schweizer Gesellschaft beizutragen. Im Gesetz werden die Erwartungen im Integrationsbereich sowohl gegenüber der Aufnahmegesellschaft als auch den Migrantinnen und Migranten definiert. Es werden höhere Anforderungen an die Ausländerinnen und Ausländer, ihre Ehegatten und minderjährigen Kinder gestellt, wenn sie einen Ausweis B oder C beantragen, insbesondere in Bezug auf die Sprachkenntnisse.
Neustrukturierung des Asylbereichs
Im März 2019 wurde die Neustrukturierung des Asylbereichs mit der Eröffnung von Bundesasylzentren in der ganzen Schweiz umgesetzt. Das Wallis gehört zu der Asylregion Westschweiz und verfügt über kein Bundeszentrum. Im Rahmen dieser Neustrukturierung muss der Kanton jedoch einen Ort als strategische Reserve zur Verfügung stellen, falls es zu einem massiven Zustrom von Asylsuchenden in die Schweiz kommen sollte. Die Entscheidung über den Ort ist Sache des Bundes und wurde noch nicht gefällt. Im Rahmen dieser Neustrukturierung hat die Dienststelle für Bevölkerung und Migration mit der Dienststelle für Sozialwesen zusammengearbeitet, um die Integrationsagenda (IAS) umzusetzen, die Teil des kantonalen Integrationsprogramms (KIP) ist. Das kantonale Projekt wurde vom Staatsrat und vom Bund genehmigt.
Leitfaden über die Einbürgerung für die Gemeinden
Die Dienststelle für Bevölkerung und Migration hat den Leitfaden über die Einbürgerung für die Gemeinden angepasst. In diesem Dokument werden die Bestimmungen gemäss neuem Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht berücksichtigt, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Er steht allen Gemeindeverwaltungen und an einer Einbürgerung interessierten Personen auf der Webseite des Staates Wallis zur Verfügung.
Pilotprojekt eUmzugCH
Um die Dienstleistungen für Gemeinden und Einzelpersonen zu verbessern, hat der Staatsrat Ende Jahr entschieden, mit verschiedenen Gemeinden des Kantons ein Pilotprojekt zu starten, um eine einzige Anlaufstelle für Umzüge zu eröffnen (eUmzugCH). Es handelt sich um ein E-Government-Portal für Gemeinden und Einzelpersonen.
Neues Format der Aufenthaltsbewilligungen
Gemäss Vorschriften des Bundes erhalten europäische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung diese neu in Kreditkartenformat. Das bedeutet, dass alle Betroffenen ab Herbst 2020 in das Ausweiszentrum müssen.
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- Den sozialen Zusammenhalt und das Wohlbefinden der Bevölkerung bewahren
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