Ferienkolonien

Die kantonale Dienststelle für die Jugend ist in Zusammenarbeit mit den kommunalen Sicherheitsbeauftragten und dem Amt für Feuerwesen für die Prüfung und Erteilung der Grundbewilligung der Ferienkolonien oder Ferienhäuser zuständig. Die Betriebsbewilligung ist in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren gültig.

Als Ferienkolonie oder Ferienhaus gilt jede Beherbergungsstätte für Kinder, die während den Schulferien oder für kurze Zeitdauer Unterkunft anbietet und sich auf dem Territorium des Kantons Wallis befindet.

Gemäss Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend vom 9. Mai 2001 und sobald die Ferienkolonie oder das Ferienhaus den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird das Dossier an die entsprechende Gemeindeverwaltung weitergeleitet. Diese führt dann die Erneuerung der Betriebsbewilligungen anstelle der kantonalen Dienststelle für die Jugend durch.

Die kantonale Dienststelle für die Jugend bleibt jedoch für die Bewilligung von Ferienkolonien oder Ferienhäuser, die den Burgschaften oder den Gemeinden gehören, zuständig.

Antrag auf Betriebsgenehmigung für Gemeinden in Bezug auf Ferienkolonien

Gesuch um Betriebsbewilligung für eine Ferienkolonie oder ein Kinderheim gemäss dem Jugendgesetz vom 11. Mai 2000 und der Verordnung über verschiedene Strukturen zugunsten der Jugend vom 9. Mai 2001, die am 1. Juni 2001 in Kraft getreten sind.

Qualitätscharta

Die Ferienkolonien oder Ferienhäuser im Kanton Wallis haben die Möglichkeit, im Besitz einer Qualitätscharta zu kommen. Um sie zu erhalten, müssen sie eine Reihe von Kriterien erfüllen, die Sie im Dokument "Qualitätscharta für Ferienkolonien" nachlesen können.

Derzeit haben zwei Kolonien diese Qualitätscharta. Es handelt sich um die Kolonie Ravoire und die Kolonie Sorniot.

Für weitere Informationen laden wir Sie ein, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Ausbildung

Die für die Betreuung der Kinder verantwortlichen Personen sowie die Betreuer und Hilfsbetreuer müssen zwingend über eine spezifische Grundausbildung verfügen, die von einer vom Kanton anerkannten Organisation erteilt wird.

Der Kanton kann die Organisation von Aus- und Weiterbildungskursen durch konkrete Massnahmen fördern.

Alle Informationen sind in der Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend (VJ) vom 09.05.2001 sowie in der nebenstehenden Weisung aufgeführt.

NF - La colonie de Sorniot obtient un label de qualité

Article du Nouvelliste du 06.08.2015