Lärm von Verkehrsinfrastrukturen

Strassenlärm

Der Strassenverkehr ist die Hauptquelle für Lärmbelästigung, sowohl im Wallis als auch in der Schweiz. Der Lärmkataster für Kantons- und Gemeindestrassen gibt Auskunft über die durchschnittlichen Lärmbelastungen entlang der Strassen im Kanton, mit Ausnahme der A9, die in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Gemäss den für 2021 berechneten Daten werden die in der Lärmschutzverordnung des Bundes festgelegten Immissionsgrenzwerte bei rund 18'000 empfindlichen Nutzungseinheiten und Bauparzellen entlang der Walliser Kantons- und Gemeindestrassen überschritten; die Alarmwerte werden bei rund 400 Grundstücken überschritten.

 

Auf die Infrastruktur einwirken

Die möglichen Massnahmen zur Lärmminderung an der Infrastruktur sind begrenzt und können nur unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden: Einbau von lärmabsorbierenden Belägen, Geschwindigkeitsreduzierung, Verkehrsumleitung. Der Einbau von Lärmschutzfenstern an betroffenen Gebäuden ist eine Ersatzmassnahme, wird aber nur finanziert, wenn die Alarmwerte erreicht oder überschritten werden.

Die kantonale Dienststelle für Mobilität (DFM) ist für die Lärmsanierung von Kantonsstrassen zuständig, während die Gemeinden für die Lärmsanierung von Gemeindestrassen zuständig sind. Die Dienststelle Umwelt (DUW) beurteilt die Konformität der Sanierungsprojekte und nimmt zuhanden des kantonalen Departements für Mobilität, Raumplanung und Umwelt (DMRU) Stellung zu den Erleichterungsgesuchen. Die Lärmsanierung der A9 fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesinstanzen (Bundesamt für Strassen - ASTRA, Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation - UVEK).

 

An der Quelle agieren

Besonders lautes Verhalten am Steuer oder Lenker sowie Veränderungen am Fahrzeug (Auspuff usw.) stellen Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz dar und können Gegenstand eines Polizeiverfahrens sein. Beschwerden sollten direkt an diese gerichtet werden.

Als Nutzer des Strassennetzes kann jeder dazu beitragen, den Lärm des motorisierten Verkehrs zu begrenzen, indem er einfache Massnahmen ergreift: Fahren Sie mit niedriger Geschwindigkeit insbesondere nachts, vermeiden Sie unnötige Strecken, bilden Sie Fahrgemeinschaften, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Langsamverkehr.

Auch die Wahl der Reifen spielt eine entscheidende Rolle. Wenn Sie sich für geräuscharme Reifen entscheiden, tragen Sie dazu bei, die Lebensqualität vieler Anwohner zu verbessern. Die Reifenetikette zeigt sowohl die Energieeffizienz (Rollwiderstand) an, als auch eine Klassierung der Nasshaftung und des Lärms.

 

Lärmkataster für Kantons- und Gemeindestrassen

Sie finden die Vollbildversion dieser Karte auf dem kantonalen Geoportal.

 

Bahnlärm

©iStock

Für das Wallis sind vor allem die Linien 100 (Lausanne-Simplon-Iselle) und 300 (Spiez-Brig) der SBB betroffen. Es wurden Lärmschutzwände errichtet und das Rollmaterial leiser gemacht.

Wenn mit diesen Sanierungsmassnahmen die in der Bundesgesetzgebung festgelegten Grenzwerte nicht eingehalten werden konnten, wurden die Fenster der lärmbelasteten Gebäude lärmisoliert. Diese Phase der Lärmsanierung von Bahnanlagen ist abgeschlossen. Die SBB konzentriert sich nun auf die Optimierung des Rollmaterials sowie auf die Verbesserung der Eisenbahnstrecken selbst.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist zuständig für die Anordnung der Lärmsanierung von Bahnanlagen und die Gewährung allfälliger Erleichterungen; der Kanton wird zu den Projekten konsultiert. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) regelt die Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen an Gebäuden (Lärmschutzfenster).

Fluglärm

©iStock

Der Flugplatz Sitten hat sich von einem Militärstützpunkt zu einem zivilen Regionalflughafen entwickelt. Sein Lärmkataster wird im Rahmen seiner Aufnahme in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) aktualisiert. Im SIL sind auch alle Flugfelder, Heliports und Gebirgslandeplätze verzeichnet.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist dafür zuständig, diesen Kataster erstellen zu lassen, gegebenenfalls die Sanierung dieser Anlage anzuordnen und allfällige Erleichterungen zu gewähren. Die Dienststelle für Umwelt (DUW) sorgt gegebenenfalls für die Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen an Gebäuden (Lärmschutzfenster).

Kontakt (Strassen)

Patricia Felley

Sektion Umweltbelastung und Labor
Route de Chandoline 3
1950 Sitten

Kontakt (Fluglärm)

Yannick BISSON

Sektion Umweltbelastung und Labor
Route de Chandoline 3
1950 Sitten

Kontakt (Bahnlärm)

Catherine PRALONG FAUCHÈRE

Sektion Umweltbelastung und Labor
Route de Chandoline 3
1950 Sitten