Lohnsystem beim Staat Wallis
Die Mitarbeitenden werden aufgrund ihrer Funktion in eine Lohnklasse eingereiht. Diese Lohnklassen sind in der Lohntabelle zu finden. Bei der Festlegung des Lohnes innerhalb der Gehaltsklassen werden die Ausbildung, die erforderlichen Erfahrungen, die intellektuellen Anforderungen und die Verantwortung bezüglich der Funktion berücksichtigt.
Bei vergleichbaren Voraussetzungen haben Mitarbeitende Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Der Jahreslohn wird in 13 Teilen jeweils am Ende jeden Monats überwiesen.
Für alle Neuanstellungen beim Staat Wallis werden die beruflichen Erfahrungen des Mitarbeitenden angerechnet. Die anfängliche Erhöhung reicht von 0.5% bis 2% pro Erfahrungsjahr. Jahre in denen sich die anzustellende Person der Kindererziehung oder Pflege von bedürftigen Personen gewidmet hat, werden ebenfalls angerechnet und zwar mit 0.5% pro Jahr.
Aufgrund der jährlichen Beurteilung der Zielerreichung, der Leistung und des Verhaltens des Mitarbeitenden kann eine jährliche kumulative und individuelle Lohnerhöhung, welche bis zu 3% pro Jahr betragen kann, ausbezahlt. Diese wird kumulativ bis zu einem Maxium von 140% ausbezahlt.
Mitarbeitende, die das Besoldungsmaximum erreicht haben, können aufgrund der Leistung und des Verhaltens in den Genuss einer Leistungsprämie gelangen. Die Leistungsprämie kann bis zu 7% betragen, ist nicht kumulativ und wird auf der Grundbesoldung und der individuellen Erhöhung berechnet.
Eine ausserordentliche Anerkennung kann spezifisch bei ausserordentlichen Leistungen oder Verhalten verliehen werden. Dem Arbeitgeber ist es gewährt, dem Mitarbeitenden einen Pauschalbetrag bis zu Fr. 1'000.- auszuzahlen oder zusätzliche Ferientage von maximal 3 Tagen zu bewilligen.
Der 13. Monatslohn wird auf der Grundbesoldung und der individuellen Erhöhung berechnet und kommt mit dem Dezemberlohn zur Auszahlung. Beim Austritt im Laufe des Jahres wird der 13. Monatslohn anteilsmässig vergütet.
Für die Bestimmung der Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen ist die Kantonale Familienzulagenkasse des Wallis (CIVAF) zuständig. Sie finden das entsprechende Anmeldeformular auf der Internetseite der CIVAF. Die Auszahlung erfolgt mit der Lohnzahlung durch den Kanton Wallis.
Die Geburtenzulage beträgt Fr. 2‘142.-, bei Mehrgeburten beträgt sie Fr. 3‘213.- pro Kind
Familien bzw. Ausbildungszulagen:
- Fr. 327.- pro Monat für die ersten 2 Kinder
- Fr. 435.- pro Monat ab dem dritten Kind (wenn ein Anspruch für mindestens 2 Kinder vor diesem Kind besteht)
- Fr. 477.- pro Kind ab Beginn der Ausbildung
- Fr. 585.- pro Kind ab dem 3. Kind (wenn ein Anspruch für mindestens 2 Kinder vor diesem Kind besteht)
Die Richtlinien zur Spesenvergütung sind in einem spezfifischen Spesenreglement der kantonalen Verwaltung festgehalten.
- 29. Januar, 27. Februar, 27. März, 29. April, 27. Mai, 26. Juni, 29. Juli, 28. August, 29. September, 29. Oktober, 27. November, 18. Dezember
Kontakt
Dienststelle für Personalmanagement
Adresse Place St-Théodule 151950 Sion
Telefon 027 606 27 50
Link Personenverzeichnis
@ E-Mail Adresse srh@admin.vs.ch
08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Vortag Feiertag:
offen bis 16:00 Uhr
Kontakt
Kantonale Familienzulagenkasse des Wallis (CIVAF)
Adresse Avenue Pratifori 221950 Sion
Telefon 027 324 94 10
Link https://www.civaf.vs.ch/de/
@ E-Mail Adresse infocivaf@avs.vs.ch