Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist einer der Grundsätze unserer attraktiven, dynamischen und konkurrenzfähigen Personalpolitik.

Der Mitarbeitende kann von einer möglichst optimalen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben profitieren und sich somit noch besser seinen Aufgaben widmen. Dies ermöglicht es dem Mitarbeiter seine Motivation, sein Engagement sowie seine Arbeitszufriedenheit zu steigern.

Es ist zu erwähnen, dass den Arbeitnehmenden in den letzten Jahren mehrere Möglichkeiten in diesem Bereich angeboten wurden: Flexibilisierung der Arbeitszeit, Förderung von Teilzeitarbeit, Ausweitung von Homeoffice, Vereinbarung mit dem Roten Kreuz für die Betreuung erkrankter Kinder, Elternurlaub, das Recht auf Reduzierung des Beschäftigungsgrades nach einem Mutterschaftsurlaub, Urlaub des anderen Elternteils und / oder einem Adoptionsurlaub, usw. 

Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung können bei Krankheit/Unfall ihrer Kinder bis 12 Jahre auf einen Kinderbetreuungsdienst des Roten Kreuzes zurückgreifen.

Betreut werden Kinder, deren Eltern zur Arbeit müssen und keine Möglichkeit einer Betreuung des kranken/verunfallten Kindes im Umfeld finden.

Unter Erkrankung werden „einfache Krankheiten“ wie eine Grippe, Angina oder Kinderkrankheiten verstanden.

Seit 2014 ist der Staat Wallis mit dem Label "Familie UND Beruf" ausgezeichnet, was bedeutet, dass sich die kantonale Verwaltung für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben einsetzt. Nach einer ersten Rezertifizierung im Jahr 2018 wurde der Staat Wallis im Jahr 2022 erneut rezertifiziert, da alle von der Dachstelle UND festgelegten Kriterien erfüllt sind.

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