Verwaltung und Organisation
Verwaltung und organisation
Voraussetzungen für Gesuche für Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft
Art. 31 Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft, Gesuch der Gemeinden (AZV vom 26.01.2011)
Gemeinden, die zu ihren Gunsten einen Einsatz des Zivilschutzes beantragen, stellen ein schriftliches Gesuch an die Dienststelle, grundsätzlich bis zum 30. September des Vorjahres der geplanten Arbeiten.
Art. 32 Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft, Gesuch einer öffentlichen oder privaten Institution (AZV vom 26.01.2011)
1 Die Gesuche von Organisationen, Verbänden oder Ausstellern für einen Zivilschutzeinsatz müssen bis zum
30. September des Vorjahres des geplanten Einsatzes bei der Dienststelle schriftlich eingereicht werden.
2 Die Gesuchsteller müssen den Bedarf, sowie die Art und die Dauer des Einsatzes darlegen.
3 Sie legen dem Gesuch insbesondere folgende Dokumente bei:
a) eine Kopie der Verbandsstatuten;
b) ein detailliertes Programm der Veranstaltung;
c) das Budget der Veranstaltung oder die verlangten Arbeiten.
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Estelle Thorens
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