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Kaminfegerdienst und amtliche Feuerungskontrolle
Kaminfegerdienst und amtliche Feuerungskontrolle
Kaminfegerdienst und amtliche Feuerungskontrolle
- Kaminfegerdienst - Abschnitt 2 der Verordnung
Die Kaminreinigung ist ein amtlicher, obligatorischer Dienst, der durch Konzessionsinhaber ausgeübt wird und der Kontrolle des Departementes, des Kantonales Amtes für Feuerwesen und, unter Vorbehalt, den Feuerkommissionen untersteht.
Sie bezweckt die Reinigung und Kontrolle der Feuerherde und der Abgasleitungen von Verbrennungsrückständen sowie die Begrenzung der Rauchentwicklung und der Schadstoffemissionen hervorgerufen durch Verbrennungsanlagen.
Der Kaminfeger Ihrer Gemeinde (siehe untenstehender Link) kann Sie über die obligatorische Kaminreinigung, aber auch über andere Heizinstallationen informieren.
Fragen betreffend den Kaminfegerdienst beantwortet das Kantonale Amt für Feuerwesen (Tel. 027 606 70 70 oder die E-Mail-Adresse : ramonage@admin.vs.ch)
- Obligatorische offizielle Feuerungskontrolle - Abschnitt 3 der Verordnung
Eine amtliche Feuerungskontrolle besteht aus dem Messen der Emissionen von Heizungsanlagen gemäss den Empfehlungen für die Feuerungskontrolle von Anlagen, die mit Heizöl extra-leicht oder mit Gas betrieben werden. Die zugelassenen Feuerungskontrolleure, die Feuerungsfachleute und die Experten werden durch das Departement, unter Mitwirkung der Kantonalen Dienststelle für Umweltschutz ernannt. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung der Kompetenzdelegation.
Fragen betreffend die Feuerungskontrolle beantwortet die Kantonale Dienststelle für Umweltschutz (Tel. 027 606 31 51).
Link zu der Website der Walliser Kaminfeger Meister Verband (WKMV)
Kontakt
Jonathan Darioli
Support und Beratung
Rue des Casernes 40
1950 Sitten
Tel. 027/606.70.70
ramonage@admin.vs.ch