Wehrpflichtersatzabgabe

Die Wehrpflichtersatzabgabe ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe des Bundes. Sie wurde eingeführt, um eine Gleichberechtigung zwischen allen Schweizer Bürgern im Bereich der Militärdienstpflicht zu erstellen. Sie tretet an Stelle nicht erbringbarer persönlicher Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) ein.

Die Ersatzabgabe wird im Auftrag des Bundes und unter Aufsicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung von den Kantonen veranlagt und erhoben. Sie bemisst sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pflichtigen. Der Ertrag fliesst in die allgemeine Bundeskasse.

Der Kanton Wallis zählte im Jahr 2024 etwas mehr als 10'000 Ersatzpflichtige.

  • während mehr als sechs Monaten nicht in einer Formation der Armee eingeteilt ist und nicht der Zivildienstpflicht untersteht,
  • als Dienstpflichtiger keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst leistet (Dienstverschieber). 

Die Ersatzpflicht beginnt frühestens am Anfang des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 19. Altersjahr vollendet. Sie dauert längstens bis zum Ende des Jahres, in dem er das 37. Altersjahr vollendet.

Militärdienstuntaugliche haben höchstens 11 Ersatzabgaben zu leisten.

Ab dem Ersatzjahr 2018 führt die RS-Verschiebung erst zwingend zu einer Ersatzabgabe ab dem 25. Altersjahr (ausser für im Ausland wohnhafte Personen).

Wer die Diensttage nicht gemäss Militärrecht erfüllt, wird der Ersatzpflicht unterstellt.

Die Ersatzabgabe wird nach der Gesetzgebung über die direkte Bundessteuer auf dem gesamten Reineinkommen erhoben, das der Ersatzpflichtige im In- und Aus­land erzielt.

Die Ersatzabgabe beträgt 3 % des taxpflichtigen Einkommens, mindestens aber CHF 400.–.

Wer im Ersatzjahr als Militärdienstpflichtiger mehr als die Hälfte seines Militärdienstes geleistet hat, schuldet die halbe Ersatzabgabe.

Die Ersatzabgabe ermässigt sich

  • um 10 % bei 50–99 Militärdiensttagen (75–149 Zivildiensttagen),
  • um 20 % bei 100–149 Militärdiensttagen (150–224 Zivildiensttagen),
  • usw.

Bei 500 Militär- resp. 750 Zivildiensttagen tritt eine vollständige Ermässigung ein.

Anrechnung von Schutzdienstleistungen
Schutzdienstleistenden wird die nach dem Gesetz berechnete Ersatzabgabe für jeden im Ersatzjahr geleisteten Tag Schutzdienst um 4 Prozent ermässigt.

  • Die Ersatzabgabe wird auf der Grundlage der rechtskräftigen Veranlagung der direkten Bundessteuer berechnet, oder, in besonderen Fällen, auf der Grundlage einer Ersatzabgabeerklärung.
  • Die Zahlungsfrist beträgt  30 Tage.
  • Bei Nichtzahlung der Ersatzabgabe läuft der Verzugszins.
  • Mit der definitiven Veranlagung werden zu wenig bezahlte Beträge nachverlangt und zu viel bezahlte Beträge zurückbezahlt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
  • Bei Nichtzahlung läuft der Verzugszins und das Mahnverfahren. Erfolgt innert der Nachfrist von 15 Tagen keine Zahlung, wird das kostenpflichtige Betreibungsverfahren eingeleitet.
  • Der Verzugs- und Rückzahlungszins richtet sich nach den Bestimmungen der direkten Bundessteuer.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z.B. Invalidität).
  • Für Dienstuntaugliche, die vom Dienst dispensiert worden sind, weil ihre Gesundheit durch den Militär- oder Zivildienst geschädigt wurde.

Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein schriftliches Gesuch für Stundung oder Ratenzahlung stellen. Auf Stundung und Ratenzahlung wird ein Verzugszins erhoben. In besonderen Notlagen kann, auf schriftliches Gesuch hin, ein Teilerlass oder Erlass gewährt werden.

  • Wer den Militär- oder den Zivildienst nachholt, hat Anspruch auf Rückerstattung der Ersatzabgabe, nachdem er seine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat.
  • Der Rückerstattungsanspruch verjährt 5 Jahre nach Ablauf der Wehrpflicht.
  • Auf Rückerstattungen infolge Nachholung von Militär- oder Zivildienst wird kein Zins vergütet.  

 

Das unten aufgeführte Antragsformular für die Rückerstattung der Wehrpflichtersatzabgabe ist zusammen mit dem Dienstbüchlein an die Sektion für Wehrpflichtersatzabgabe zu senden.

Link

Sektion für Wehrpflichtersatzabgabe

Rue des Casernes 40
Gebäude A, 2. Obergeschoss
CP-669
1950 Sion
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch
08:30 - 11:30 und 14:00 - 17:00
Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:00
Vor Feiertagen: bis 16:00 Uhr