Verein
Verein
Definition
Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, erlangen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist.
Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.
Eintragungspflicht
Grundsätzlich sind Vereine nicht verpflichtet, sich im Handelsregisteramt eintragen zu lassen.
Der Verein ist lediglich zur Eintragung verpflichtet, wenn er:
- für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt;
- revisionspflichtig ist (Art. 69b ZGB);
- hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland direkt oder indirekt sammelt oder verteilt, die für karitative, religiöse, kulturelle, erzieherische oder soziale Zwecke bestimmt sind und keine Ausnahme nach Art. 90 Abs. 2 HRegV vorliegt.
Nur ein verschwindend kleiner Prozentsatz der Vereine sind im Handelsregister eingetragen. Ein Verein, der nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet ist, kann sich freiwillig eintragen lassen.
Mit dem Eintrag im Handelsregister unterliegt der Verein der Betreibung auf Konkurs (Art. 39 SchKG).