Kantonale Dienststelle für die Jugend

Die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ) ist im Bereich der Prävention, der Unterstützung und Förderung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig.

Die kantonale Dienststelle für die Jungend ist ein Dienst für die Bereiche Jugendförderung, Prävention und Kinder- und Jugendschutz zugunsten der Walliser Jugend.

Die Aufgaben des Dienstes sind im kantonalen Jugendgesetz vom 11. Mai 2000 definiert:

  • die Förderung der Familienpolitik
  • die Förderung der Jugendpolitik
  • der Kinder- und Jugendschutz
  • das Angebot der spezialisterten Jugendhilfe und von Präventionsprogrammen
  • die Verwaltung von sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

 

KONTAKT

Kantonale Dienststelle für die Jugend

Avenue Ritz 29
1950 Sion
Von Montag bis Freitag
8h00-12h00 / 13h30-17h00
null Lohnerhöhung im Bereich Tagesbetreuung
Medienmitteilung
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Lohnerhöhung im Bereich Tagesbetreuung

19/05/2021 | Kantonale Dienststelle für die Jugend 

Der Staat Wallis erhöht seine finanzielle Beteiligung an der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im Jahr 2021 wird im Zuge der Gehaltserhöhung des Erziehungspersonals ein Bruttobetrag von 6‘000 Franken pro Mitarbeiter/in mit Beschäftigungsgrad 100% bereitgestellt. Auch der kantonale Beitrag für Tageseltern wird erhöht. Diese Massnahmen, für die 6,4 Millionen Franken gesprochen wurden, sind Teil des Sozialpakets der vom Grossen Rat im März 2020 angenommenen Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF).

Im Rahmen der Kompensationsmassnahmen für die STAF hat der Staatsrat beschlossen, die finanzielle Beteiligung des Kantons an der familienergänzenden Kinderbetreuung zu erhöhen. Diesbezüglich ist im Budget 2021 ein Betrag von 6,4 Millionen Franken vorgesehen.

Der Kanton zahlt den Arbeitgebern einen einmaligen Bruttobetrag, der der kantonalen Lohnerhöhung entspricht, die für das gesamte Erziehungspersonal vorgesehen ist. Für das Jahr 2021 hat der Staatsrat einen Pauschalbetrag von 6‘000 Franken brutto pro Mitarbeiter/in mit Beschäftigungsgrad 100 % beschlossen. Die kantonale Lohnerhöhung wird dann von den Arbeitgebern an jede/n Arbeitnehmer/in entsprechend dem Beschäftigungsgrad des Vorjahres ausgezahlt.

Auch der kantonale Beitrag für Tageseltern wird erhöht. In diesem Bereich war der bisher anerkannte Betrag für den kantonalen Beitrag auf 5.50 Franken pro Stunde festgelegt. Er wurde nun auf 8 Franken pro Stunde erhöht. Die Anpassung ermöglicht es, den Stundensatz für Tageseltern zu erhöhen, ohne dass dies nennenswerte finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden hat.

Der Kanton schlägt vor, dass die Auszahlung der Lohnerhöhung ab 2022 über die Verabschiedung einer neuen Subventionstabelle erfolgt, in der die Erhöhung berücksichtigt wird. Mit diesen Überlegungen wird sich eine Arbeitsgruppe befassen, in der auch der Verband Walliser Gemeinden vertreten ist.

Medienmitteilung