Kantonale Dienststelle für die Jugend

Die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ) ist im Bereich der Prävention, der Unterstützung und Förderung und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig.

Die kantonale Dienststelle für die Jungend ist ein Dienst für die Bereiche Jugendförderung, Prävention und Kinder- und Jugendschutz zugunsten der Walliser Jugend.

Die Aufgaben des Dienstes sind im kantonalen Jugendgesetz vom 11. Mai 2000 definiert:

  • die Förderung der Familienpolitik
  • die Förderung der Jugendpolitik
  • der Kinder- und Jugendschutz
  • das Angebot der spezialisterten Jugendhilfe und von Präventionsprogrammen
  • die Verwaltung von sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

 

KONTAKT

Kantonale Dienststelle für die Jugend

Avenue Ritz 29
1950 Sion
Von Montag bis Freitag
8h00-12h00 / 13h30-17h00
null Erster Bericht des Kantonalen Jugendobservatoriums
Medienkonferenzen

Erster Bericht des Kantonalen Jugendobservatoriums

15/03/2016 | Kantonale Dienststelle für die Jugend 

Um über die Lage und Bedürfnisse der Walliser Jugendlichen besser informiert zu sein, hat das Kantonale Jugendobservatorium einen Bericht verfasst, der einen Überblick über die wichtigsten Themen im Zusammenhang mit der Walliser Jugend bietet. Eines der Hauptziele des Berichts ist es, eine Standortbestimmung über die Lage der Jugendlichen im Wallis zu erarbeiten. Gestützt auf wissenschaftliche und literarische Studien sowie auf die von den verschiedenen Dienststellen und Institutionen zur Verfügung gestellten Informationen führten diese Daten zu einer Art Jugendbarometer.

Das im Juni 2014 im Jugendgesetz verankerte Kantonale Jugendobservatorium ist ein wichtiges Werkzeug, das die Transversalität zwischen den Fachleuten, die mit jungen Menschen arbeiten, stärkt und die Kommunikation zwischen den verschiedenen Dienststellen und Institutionen des Kantons verbessert. Damit wird der Informationsaustausch aufgewertet und eine Arbeitspolitik vermieden, die statisch und isoliert ist.

Ermöglicht wurde die Schaffung dieses Organs dank der finanziellen Unterstützung des Bundesamts für Sozialversicherungen; dies über den Artikel 11 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, der die Förderung von Projekten mit Modellcharakter vorsieht. Ausserdem arbeitet das Kantonale Jugendobservatorium eng mit der Universität Genf bzw. mit dessen Centre interfacultaire en droits de l'enfant (CIDE) zusammen, das eine wissenschaftliche Unterstützung bietet.

Die im ersten Bericht behandelten Themen wurden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Expertengruppe gewählt, die das Observatorium bilden. Aufgegriffen wurden unter anderem das familiäre Umfeld, die Betreuung von Familien und Schutzmassnahmen, die psychische Gesundheit und Wohlbefinden der Jugendlichen im Wallis sowie Gewaltprävention bei Jugendlichen.

Das über 300-seitige Dokument, das in ungefähr einem Monat verfügbar sein wird, enthält ausserdem 38 Empfehlungen, die aus den Erkenntnissen des Berichts hervorgehen. Diese vorgeschlagenen Handlungsansätze könnten zu einer effizienteren Umsetzung der Jugendpolitik beitragen.

 

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