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Casino
Standort- und Betriebskonzession eines Casinos
Die Ansiedlung und der Betrieb eines Casinos sind bewilligungspflichtig. Sobald der Kanton eine kantonale Zustimmung erteilt hat, muss das Konzessionsgesuch bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission eingereicht werden, die es an den Bundesrat weiterleitet.
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Spielbankenkommission.
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel 027 606 73 00
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Véronique Roduit
veronique.roduit@admin.vs.ch