Kleinlotterien (Tombola und Lotto)
Tombolabewilligungen
Tombolas, die bei einem Unterhaltungsanlass veranstaltet werden, bedürfen einer kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung kann bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) mittels des Formulars Gesuch um Bewilligung zum Verkauf von Tombola-Losen beantragt werden.
Die Lose dürfen nicht aus Geldbeträgen bestehen.
Die Ausgabe, die Ziehung sowie die Abgabe von Losen müssen im direkten Zusammenhang mit dem Unterhaltungsanlass sein.
Lottobewilligungen
Die durch einen Verein organisierten Lottos unterliegen einer Gemeindebewilligung. Falls Sie Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende Gemeinde.
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel 027 606 73 00
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Véronique Roduit
veronique.roduit@admin.vs.ch