Poker
Bewilligung für kleine Pokerturniere
Kleine Pokerturniere sind im Kanton Wallis im Rahmen der Bundes- und Kantonsgesetze erlaubt.
Ein kleines Pokerturnier ist ein Spiel, bei dem nur eine gewisse Anzahl Spieler gegeneinander spielen können, d.h. untereinander, und zwar für einen Geldgewinn oder einen anderen nennenswerten Geldvorteil. Sie spielen ausschliesslich um Beträge, die zu Beginn des Spiels eingesetzt werden. Das Startgeld muss bescheiden und in einem angemessenen Verhältnis zur Turnierdauer sein. Die Spieler spielen gegeneinander um das Startgeld.
Unterschieden wird zwischen gelegentlichen Turnieren, die von einer Veranstalterin organisiert werden, die im Jahr weniger als 12 Turniere ausrichtet und an einem Ort, an dem weniger als 12 Turniere im Jahr durchgeführt werden, und regelmässigen Turnieren, die von einer Veranstalterin organisiert werden, die im Jahr mindestens 12 Turniere ausrichtet, an einem Ort, an dem mindestens 12 Turniere im Jahr durchgeführt werden.
Die Organisation eines kleinen Pokerturniers, ob gelegentlich oder regelmässig, unterliegt einer kantonalen Bewilligung. Diese Bewilligung kann bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) mittels dem Formular Bewilligungsgesuch für die Durchführung eines kleinen Poker-Turniers beantragt werden.
Die Bewilligung gilt während 6 Monaten. Danach muss ein neues Gesuch gestellt werden.
Die Gemeinde, in der das Turnier stattfindet, und die kantonale Kommission zur Bekämpfung der Glücksspielsucht geben auf Anfrage der DIHA eine Vormeinung ab. Diese Vormeinung ist nicht anfechtbar und für die DIHA nicht bindend.
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel 027 606 73 00
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Véronique Roduit
veronique.roduit@admin.vs.ch