Gesuch um Betriebsbewilligung für einen Spielsalon oder eine ähnliche Einrichtung
Die Inbetriebnahme, die Übernahme oder die Änderung eines Spielsalons oder einer ähnlichen Einrichtung unterliegt der kantonalen Bewilligung. Die Bewilligung kann bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) mittels des Formulars Gesuch um Betriebsbewilligung für einen Spielsalon oder eine ähnliche Einrichtung beantragt werden.
Das Gesuch muss mindestens 60 Tage vor der Inbetriebnahme, der Übernahme oder der Änderung eines Spielsalons oder einer ähnlichen Einrichtung eingereicht werden.
Die Bewilligung ist persönlich und nicht übertragbar.
Wer kann eine Bewilligung erhalten?
Der Gesuchsteller muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Persönliche Voraussetzungen (guter Ruf, keine Verurteilung wegen Straftaten bezüglich der bewilligungspflichtigen Tätigkeit in den letzten 2 Jahren vor Gesuchseinreichung)
- Betriebliche Voraussetzungen (die in der Bewilligung festgelegten Räumlichkeiten haben insbesondere den Bestimmungen über die Raumplanung, das Bauwesen und den Umweltschutz zu entsprechen)
Wichtiger Hinweis
Die Abgabe von Speisen und Getränken in einem Spielsalon oder in einer ähnlichen Einrichtung ist verboten. Einzig der Betrieb von Automaten mit dem Angebot von Speisen und alkoholfreien Getränken ist zulässig.
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel 027 606 73 00
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Véronique Roduit
veronique.roduit@admin.vs.ch
Daniel Rey
Natel 079 927 03 04
rey.daniel@admin.vs.ch