Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz

Der Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (Dienststelle) ist auf zwei verschiedenen Gebieten tätig:  

- Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten;

- Gesetzgebung im Bereich von Justiz und Sicherheit.

Die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten umfassen die folgenden verschiedenen Gebiete:

Die Tätigkeit der Dienststelle auf dem Gebiet der Gesetzgebung ist beträchtlich, da sie verschiedene Bereiche abdeckt:

  • das Justizrecht in seiner Gesamtheit (Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht);
  • Anwalts- und Notariatsberufe;
  • Strafvollzug, Polizei, Waffen, Bevölkerungsschutz, Schutz gegen Brandgefahr (wissenschaftliche Unterstützung und Begleitung der verschiedenen Dienststellen und der Fach-Dienste im Bereich der Sicherheit).

Zudem werden die vom Staatsrat genehmigten Gemeindereglemente vorab der Dienststelle gemäss den Bestimmungen des Verwaltungs- und  Strafprozessrechts geprüft.