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Zulassung zum Anwaltspraktikum

Zulassung zum Anwaltspraktikum

Ein schriftliches Gesuch kann frühestens drei Monate vor Beginn des Praktikums beim Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (Av. de la Gare 39, 1950 Sion) gestellt werden, gemäss den Artikeln 5 Absatz 2 AnwG und 2 RAnwG, mit folgenden Beilagen:

  • Kopie des Lizenziats oder des Bachelors in Recht einer Schweizerischen Universität oder einem als gleichwertig anerkannten Titel;
  • Anstellungsbestätigung eines Praktikumsmeisters;
  • aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Einreichung des Gesuchs);
  • aktuelle Bescheinigung des Betreibungs- und Konkursamtes (nicht älter als 3 Monate ab dem Datum der Einreichung des Gesuchs).

Das Gesuch um Zulassung zum Anwaltspraktikum muss datiert, unterschrieben und mit allen relevanten Unterlagen versehen, vor Beginn des Praktikums eingereicht werden (Art. 1 Abs. 2 RAnwG). Andernfalls wird das Datum des Gesuchs als Datum des Beginns des Praktikums gewertet. Es gilt das Datum des Poststempels, sofern dieses Datum nicht zu weit vom Datum des Eingangs der Sendung entfernt ist.

Dokument

doc Studentenkarte
doc Ausbildungsbestätigung des Praktikumsmeisters - Anwaltspraktikum

Rechtsgrundlage

  • Reglement betreffend das Gesetz über den Anwaltsberuf
  • Gesetz über den Anwaltsberuf

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