Zulassung zu den Anwaltsexamen

Die festgelegten Termine für die Prüfungssessionen von 2025 bis 2029 sind wie folgt:

Jahr

Frühlingssession

Herbstsession

2025

vom 5. bis 8. Mai

vom 3. bis 6. November

2026

vom 7. bis 10. April

vom 6. bis 9. Oktober

2027

vom 6. bis 9. April

vom 5. bis 8. Oktober

2028

vom 4. bis 7. April

vom 3. bis 6. Oktober

2029

vom 3. bis 6. April

vom 2. bis 5. Oktober

 

Mittels schriftlichem Gesuch, adressiert an den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (Av. de la Gare 39 - 1950 Sion):

  • bis spätestens 15. März für die Frühlingssession 2025 (Art. 10 Abs. 2 RAnwG);
  • bis spätestens 15. September für die Herbstsession 2025 (Art. 10 Abs. 2 RAnwG).

Ab dem 1. Januar 2026

  • bis spätestens 1. März für die Frühlingssession (Art. 10 Abs. 2 nRAnwG);
  • bis spätestens 1. September für die Herbstsession (Art. 10 Abs. 2 nRAnwG).

 

Dem Gesuch sind die relevanten Praktikumsbestätigungen sowie eine Kopie des Lizentiats oder Masters beizulegen (Art. 10 Abs. 1 bis RAnwG).

Die administrative Aufsichtsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Eignungsprüfung oder zum Eignungsgespräch eines Anwalts aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA. Am 25. Mai 2018 erliess die Walliser Anwaltsprüfungskommission Richtlinien hinsichtlich des Inhalts der Eignungsprüfung und des Eignungsgesprächs.

Nach Erhalt der Einschreibung stellt Ihnen die Dienststelle einen Einzahlungsschein für die Bezahlung der Prüfungsgebühr zu.

In seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 änderte der Staatsrat das RAnwG, um die Informatisierung der schriftlichen Prüfungen (Art. 16 Abs. 3 RAnwG) umzusetzen, die ab der Frühlingssession 2020 wirksam wurde. Das Verfahren für die computergestützten schriftlichen Prüfungen ist in einer Richtlinie vom 7. April 2022 festgelegt.