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Zulassung zu den Anwaltsexamen

Zulassung zu den Anwaltsexamen

Mittels schriftlichem Gesuch, adressiert an den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz (Av. de la Gare 39 - 1950 Sion):

  • bis spätestens 15. März für die Frühlingssession (Art. 10 Abs. 2 RAnwG);
  • bis spätestens 15. September für die Herbstsession (Art. 10 Abs. 2 RAnwG).

Dem Gesuch sind die relevanten Praktikumsbestätigungen sowie eine Kopie des Lizentiats oder Masters beizulegen (Art. 10 Abs. 1 bis RAnwG).

Die administrative Aufsichtsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Eignungsprüfung oder zum Eignungsgespräch eines Anwalts aus einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA. Am 25. Mai 2018 hat die Walliser Anwaltsprüfungskommission Richtlinien hinsichtlich des Inhalts der Eignungsprüfung und des Eignungsgesprächs erlassen.

Nach Erhalt der Einschreibung stellt Ihnen die Dienststelle einen Einzahlungsschein für die Bezahlung der Prüfungsgebühr zu.

In seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 hat der Staatsrat das RAnwG geändert, um die Informatisierung der schriftlichen Prüfungen (Art. 16 Abs. 3 RAnwG) umzusetzen, die ab der Frühlingssession 2020 wirksam wird. Das Verfahren für die computergestützten schriftlichen Prüfungen ist in einer Richtlinie vom 7. April 2022 festgelegt.

Die festgelegten Termine für die Prüfungssessionen von 2020 bis 2024 sind wie folgt:

Jahr

Frühlingssession

Herbstsession

2020

  vom 5. bis 8. Mai

vom 3. bis 6. November

2021

  vom 4. bis 7. Mai

vom 2. bis 5. November

2022

  vom 3. bis 6. Mai

vom 8. bis 11. November

2023

  vom 2. bis 5. Mai

vom 7. bis 10. November

2024

  vom 1. bis 4. Mai

vom 5. bis 8. November

 

 

Dokument

doc halbjährliche Bestätigung über den Fortgang des Anwaltspraktikums

Zusammensetzung der Prüfungskommission

doc Zusammensetzung der Anwaltsprüfungskommission

Rechtsgrundlage

  • Reglement betreffend das Gesetz über den Anwaltsberuf
  • Gesetz über den Anwaltsberuf

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