Einwohnerkontrolle

Möchten Sie eine der folgenden Schritte unternehmen? In diesem Fall müssen Sie sich an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde wenden und nicht an die kantonale Verwaltung.

  • sich bei einer Gemeinde an- oder abmelden anlässlich eines Umzugs
  • eine Adress-, Namens- oder Zivilstandsänderung melden
  • einen Personalausweis (ohne Pass) ausstellen lassen
  • einen Antrag auf eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung stellen
  • einen Antrag auf Verlängerung oder Umwandlung einer Aufenthaltsbewilligung (L in B oder B in C) stellen
  • eine Wohnsitz- oder Abmeldebescheinigung beantragen

Anträge auf eine Aufenthaltsbewilligung müssen bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde eingereicht werden. Ihr Dossier geht dann zur Entscheidung an die kantonale Dienststelle für Bevölkerung und Migration.

Die Kontaktdaten des Einwohnermeldeamtes Ihrer Wohngemeinde finden Sie im Internet, indem Sie in Ihre Suchmaschine

  • den Namen Ihrer Gemeinde
  • gefolgt vom Wort „Einwohnerkontrolle“ eingeben.