FAQ - Häufige Fragen Ausweisdokumente
Ich habe das Schweizer Bürgerrecht und möchte mir einen Pass und eine Identitätskarte ausstellen lassen. Wie muss ich dazu vorgehen?
Sie haben ihren Wohnsitz im Wallis:
Um Ausweisdokumente zu bestellen, müssen Sie zunächst einen Termin in einem Ausweiszentrum vereinbaren. Im Wallis gibt es drei Ausweiszentren (Visp, Sitten und Monthey). Bei diesem Termin werden die biometrischen Daten erfasst.
Einen Termin können Sie wie folgt vereinbaren: im Internet auf www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 027 606 06 00.
Sie haben ihren Wohnsitz im Wallis und befinden sich aktuell im Ausland:
Ausweisdokumente müssen bei unserer Dienststelle beantragt werden, entweder im Internet auf www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 027 606 06 00. Der Antrag wird anschliessend an die Schweizer Botschaft oder das Schweizer Konsulat des Landes, in dem Sie sich befinden, weitergeleitet, nachdem diese zugestimmt haben.
Sie haben ihren Wohnsitz in der Schweiz aber ausserhalb des Wallis:
Um Ausweisdokumente zu bestellen, müssen Sie zunächst einen Termin in einem Ausweiszentrum in Ihrem Wohnsitzkanton vereinbaren. Bei diesem Termin werden die biometrischen Daten erfasst.
Einen Termin können Sie wie folgt vereinbaren: im Internet auf www.schweizerpass.ch oder telefonisch beim Ausweiszentrum Ihres Wohnsitzkantons.
Sie haben ihren Wohnsitz im Ausland:
Die Ausweisdokumente müssen bei der Schweizer Botschaft oder beim Schweizer Konsulat des Landes, in dem Sie wohnen, bestellt werden.
Ich möchte mir nur eine Identitätskarte ausstellen lassen. Wie muss ich dazu vorgehen?
Sie müssen sich an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde wenden.
Ich möchte einen Pass und eine Identitätskarte für eine minderjährige Person ausstellen lassen, für die ich verantwortlich bin. Wie muss ich dazu vorgehen?
Um Ausweisdokumente zu bestellen, müssen Sie zunächst einen Termin in einem Ausweiszentrum vereinbaren. Im Wallis gibt es drei Ausweiszentren (Visp, Sitten und Monthey). Bei diesem Termin werden die biometrischen Daten erfasst.
Einen Termin können Sie wie folgt vereinbaren: im Internet auf www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 027 606 06 00.
Die minderjährige Person muss persönlich zum Termin erscheinen und von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden. Die Liste der vorzulegenden Dokumente finden Sie hier.
Mein Kind ist minderjährig. Muss es bei der Ausstellung von Schweizer Ausweisdokumenten von seinen gesetzlichen Vertretern begleitet werden?
Ja, die Unterschrift von mindestens einem gesetzlichen Vertreter ist erforderlich. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge muss eine unterschriebene Vollmacht des abwesenden Elternteils zusammen mit einer Kopie seines Ausweises vorgelegt werden (unabhängig davon, ob Sie verheiratet, geschieden oder nicht verheiratet sind).
Ich möchte einen Pass und eine Identitätskarte für eine Person unter Beistandschaft ausstellen lassen. Wie muss ich dazu vorgehen?
Das hängt von der Art der Beistandschaft ab. Für weitere Informationen können Sie uns telefonisch unter 027 606 06 00 kontaktieren.
Ich habe meine alten Ausweisdokumente verlegt. Was muss ich tun?
Wenn es sich um Ihren Pass (oder Pass + Identitätskarte) handelt, vereinbaren Sie bitte einen Termin auf www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 027 606 06 00. Wenn es sich ausschliesslich um Ihre Identitätskarte handelt, müssen Sie sich an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde wenden.
Sie müssen eine von der Kantons- oder Gemeindepolizei ausgestellte Verlust-/Diebstahlsanzeige vorlegen. Wenn es sich um Ihren Pass (oder Pass + Identitätskarte) handelt, können Sie diese Erklärung auch gegen eine zusätzliche Gebühr von CHF 20.-- an unseren Schaltern ausstellen lassen.
Wie lange dauert es, bis ich meine Ausweisdokumente erhalte?
Sie erhalten die Dokumente maximal 10 Tage nach dem Termin (d. h. nach der Erfassung der biometrischen Daten).
Kann eine andere Person als ich die bereits ausgestellten Dokumente an Ihren Schaltern abholen?
Ja, aber sie muss eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht vorlegen.
An wen muss man sich wenden, wenn man einen Pass für eine andere als die Schweizer Staatsangehörigkeit bestellen möchte?
Sie müssen sich direkt an die Botschaft / das Konsulat Ihres Heimatlandes in der Schweiz wenden. Die Liste der Botschaften und Konsulate mit Vertretung in der Schweiz finden Sie hier.
Wenn Sie staatenlos sind, wenden Sie sich an die Dienststelle für Migration: telefonisch unter 027 606 55 52 (nur von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr) oder per E-Mail an spm-dbm-migration@admin.vs.ch.
Kann ich meine alten Ausweisdokumente zurückerhalten?
Grundsätzlich werden die Dokumente nicht zurückgegeben. In Ausnahmefällen können sie auf ausdrücklichen Wunsch zurückgegeben werden, sofern sie ein Visum enthalten oder für Kinder als Souvenir.
Aufenthaltsbewilligung
Mein QR-Code/Internetlink zur Erfassung der biometrischen Daten für meine Aufenthaltsbewilligung ist nicht mehr gültig. Was muss ich tun?
Sie können telefonisch unter 027 606 06 40 einen Termin vereinbaren.
Nach meinem Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung habe ich noch keine Einladung für die Erfassung der biometrischen Daten erhalten. An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an die Dienststelle für Migration wenden: telefonisch unter 027 606 55 52 (nur von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr) oder per E-Mail an spm-dbm-migration@admin.vs.ch.
Biometrische Daten
Was sind biometrische Daten und wozu dienen sie?
Biometrische Daten sind personenbezogene Daten, mit denen eine Person identifiziert werden kann (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke usw.).
Wie werden meine biometrischen Daten bearbeitet und geschützt?
Die Erfassung von biometrischen Daten fällt unter das Bundesgesetz über die Ausweise (AwG, verfügbar hier) und die Verordnung über die Ausweise (VAwG, verfügbar hier). Artikel 2a des AwG und Artikel 14a des VAwG legen fest, welche Daten auf dem Datenchip gespeichert werden und wie lange sie aufbewahrt werden.
Ich habe ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich meine biometrischen Daten erfassen lassen muss. Was bedeutet das und was muss ich tun?
Um den Ausweis auszustellen, müssen wir ein Foto von Ihnen machen und Ihre Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Dazu müssen Sie einen Termin im Ausweiszentrum vereinbaren, wie in dem Schreiben angegeben.
Ich möchte den Standort (Visp, Sitten oder Monthey) für die Erfassung der biometrischen Daten wechseln. Wie muss ich dazu vorgehen?
Sie können dies ausschliesslich telefonisch unter 027 606 06 40 tun.
Terminvereinbarung
Wie kann ich einen Termin vereinbaren, wenn ich mir nur einen Pass ausstellen lassen möchte?
Einen Termin können Sie wie folgt vereinbaren: im Internet auf www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 027 606 06 00.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren, wenn ich mir nur eine Identitätskarte ausstellen lassen möchte?
Sie müssen das Büro der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde während der Öffnungszeiten aufsuchen.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren, wenn ich mir einen Pass und eine Identitätskarte gleichzeitig ausstellen lassen möchte?
Einen Termin können Sie wie folgt vereinbaren: im Internet auf www.schweizerpass.ch oder telefonisch unter 027 606 06 00.
Kann ein Termin per E-Mail vereinbart werden?
Nein, ein Termin kann nicht per E-Mail vereinbart werden.
Passfoto
Muss ich für die Ausstellung eines Passes oder einer Identitätskarte ein Foto mitbringen oder wird dieses von Ihnen gemacht?
Für die Ausstellung eines Passes oder eines Passes + Identitätskarte wird das Foto an dem im Internet oder per Telefon vereinbarten Termin in unseren Räumlichkeiten gemacht.
Für die Bestellung einer Identitätskarte müssen Sie sich an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde wenden. Diese wird Ihnen mitteilen, ob Sie ein Foto mitbringen müssen.
Ist es möglich, das von Ihnen während des Termins gemachte Foto für persönliche Zwecke zu erhalten?
Nein, das Foto ist nur für die Erstellung von Ausweisdokumenten bestimmt.
Ausstellungsgebühren
Was kostet die Ausstellung von Ausweisdokumenten?
Für Erwachsene:
- Pass + Identitätskarte: CHF 158.--
- nur Pass: CHF 145.--
- nur Identitätskarte (bei der Einwohnerkontrolle): CHF 70.--
Für Minderjährige:
- Pass + Identitätskarte: CHF 78.--
- nur Pass: CHF 65.--
- nur Identitätskarte (bei der Einwohnerkontrolle): CHF 35.--
Diese Tarife beinhalten die Versandkosten.
Kann man die Gebühren für die Ausstellung der Identitätsdokumente per Kreditkarte/Twint bezahlen?
Nein, Sie können nur in bar (Cash), mit EC-direct/Maestro, Visa-Debit, Mastercard-Debit, Postcard oder V-Pay bezahlen