Kantonsgericht
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
(ausser Feiertage oder arbeitsfreie Tage)
08.00 - 11.30
14.00 - 17.00 Uhr
Eingaben, welche per E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht.
Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.
Die Walliser Gerichte haben Zivil-, Straf- und Verwaltungszuständigkeiten. Die Zivilgerichtsbarkeit wird durch die Gemeinderichter, die neun Bezirksgerichte und das Kantonsgericht ausgeübt.
Das Kantonsgericht übt die oberste Gerichtsbarkeit im Kanton aus. Der Grosse Rat wählt und vereidigt die fünfzehn Kantonsrichter. Die Justizkommission des Parlaments übt die Oberaufsicht über die Gerichte aus.
In Strafsachen wird die Gerechtigkeit von den neun Bezirksgerichten, den drei Kreisgerichten, dem Zwangsmaßnahmengericht und dem Straf- und Massnahmenvollzugsgericht sowie dem Jugendgericht und dem Kantonsgericht ausgeübt.