JUGENDGERICHT
Das Jugendgericht ist eine spezialisierte, von den Erwachsenengerichten und der Staatsanwaltschaft getrennte Instanz. Es untersucht und beurteilt die von Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren begangenen Straftaten und erlässt die entsprechenden Schutzmassnahmen (Aufsicht, persönliche Betreuung, ambulante Behandlung und Unterbringung) sowie Strafen (Verweis, persönliche Leistung, Busse, Freiheitsentzug). Zudem ist es zuständig für den Vollzug dieser Strafen und Schutzmassnahmen. Schliesslich beurteilt das Jugendgericht auch Zivilforderungen, sofern diese keiner besonderen Instruktion bedürfen.
Der Sachverhalt wird mit polizeilicher Hilfe, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Abteilung "Jugend und Sitte" der Kriminalpolizei, untersucht. Die Abklärungen über die persönlichen Verhältnisse des Jugendlichen erfolgen in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst des Jugendgerichts sowie weiteren öffentlichen kantonalen (AKS, ZET etc.), regionalen (SMZ etc.) und kommunalen Diensten, privaten Organisationen (Sucht Wallis, SPF etc.) und spezialisierten Personen. Der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen stellen das Ziel der richterlichen Intervention dar.
Der Sitz des Jugendgerichts ist in Sitten. Die Sitzungen werden teilweise auch an den Bezirksgerichten durchgeführt. Die Jugendrichter werden unterstützt von Gerichtsschreibern. Überdies ist ein eigener Sozialdienst dem Jugendgericht angegliedert.
Jugendrichter-innen |
Beisitzer-innen |
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Anne-Catherine Cordonier Tavernier, Richterin und Doyenne Gerichtsschreiberinnen Romaine Favre De Palma
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Sozialdienst des Jugendgerichts
Virginie Glassey
Virginia Bittel
Caroline Grandjean
Kontakt
Jugendgericht
Avenue Ritz 35
Case postale 2191
1950 Sion 2
Tel. 027 606 14 70
E-Mail: TMI@jus.vs.ch
Öffnungszeiten: Montag - Freitag
08.30 - 11.30 14.00 - 17.00 Uhr
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Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.