Leitung und Verwaltung


 

Leitung und Verwaltung der Walliser Gerichte werden, soweit diese in den Kompetenzbereich des Kantonsgerichts fallen, durch das Gesamtgericht, die Verwaltungskommission, das Präsidium und den Generalsekretär wahrgenommen.

Die interne Kompetenzzuteilung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen:

Das Gesamtgericht

Die ordentlichen Mitglieder des Kantonsgerichts bilden den Gesamtgerichtshof. Dieses übt die Befugnisse und Aufgaben aus, die ihm durch das Gesetz oder das Organisationsreglement übertragen werden, und kann sie an einen Gerichtshof, an das Präsidium, an eine Kommission, an einen bestimmten Richter oder an den Generalsekretär delegieren.

Die Verwaltungskommission

Die Verwaltungskommission übernimmt die Rolle der Generaldirektion der Gerichte. Sie nimmt die Führung und Verwaltung der Walliser Gerichte wahr, soweit diese nicht in den Kompetenzbereich des Gesamtgerichts, des Präsidiums oder des Generalsekretärs fällt. Der Präsident, der Vizepräsident und ein weiterer Richter bilden die Verwaltungskommission. Die übrigen Richter sind Ersatzmitglieder. Zur Beratung einzelner Geschäfte können zusätzliche Richter sowie ein Vertreter der erstinstanzlichen Richter beigezogen werden, wenn der Entscheid diese betrifft.

Generalsekretariat

Der Generalsekretär ist Vorgesetzter des administrativen Personals des Kantonsgerichts. Er leitet dessen administrativen Dienste. Er sorgt für das Personal- und Rechnungswesen sowie für die Informatik der Walliser Gerichte.

An den Sitzungen des Gesamtgerichts und der Verwaltungskommission nimmt der Generalsekretär mit beratender Stimme teil. Er ist verantwortlich für das Protokoll und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse. Der Generalsekretär berät die erstinstanzlichen Gerichte in administrativen Fragen und stellt die Verbindung zur kantonalen Verwaltung sicher. Er pflegt die Beziehungen mit den Medien und organisiert den Geschäftsverkehr mit Dritten.