Elektronischer Rechtsverkehr
Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen ist seit dem 1. Januar 2011 die elektronische Übermittlung möglich.
Die Parteien können Ihre Eingaben an die Justizbehörden über eine sichere Zustellplattform senden, deren Inhalt durch eine elektronische Signatur identifiziert wird.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind in der bundesrechtlichen Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren geregelt
Die schriftlichen Eingaben auf dem elektronischen Weg an das Kantonsgericht, an die Bezirksgerichte und an das Jugendgericht müssen an die folgende Adresse via der Zustellplattform IncaMail gesendet werden:
Die gesicherte elektronische E-Mail-Adresse lautet: tribunaux-gerichte@jus.vs.ch
Für das Zwangsmassnahmengericht sowie das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht, bitte benutzen Sie: TMC-ZMG@jus.vs.ch
Für die Staatsanwaltschaft, bitte benutzen Sie: mp-sta@mp-sta.vs.ch
Elektronisch übermittelte Schriftstücke müssen über die Zustellungsplattform
- IncaMail oder
- PrivaSphere
an die unten genannten sicheren E-Mail-Adressen gesendet werden:
Kantonsgericht | tribunaux-gerichte@jus.vs.ch |
Bezirksgerichte | tribunaux-gerichte@jus.vs.ch |
Jugengericht | tribunaux-gerichte@jus.vs.ch |
Zwangsmassnahmengericht | TMC-ZMG@jus.vs.ch |
Straf- und Massnahmenvollzugsgericht | TMC-ZMG@jus.vs.ch |
Staatsanwaltschaft | mp-sta@mp-sta.vs.ch |
Tribunal Cantonal |
tribunaux-gerichte@jus.vs.ch |
Tribunaux de district |
tribunaux-gerichte@jus.vs.ch |
Tribunal des mineurs |
tribunaux-gerichte@jus.vs.ch |
Tribunal des mesures de contrainte |
TMC-ZMG@jus.vs.ch |
Tribunal de l'application des peines et mesures |
TMC-ZMG@jus.vs.ch |
Ministère public |
mp-sta@mp-sta.vs.ch |
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