Elektronischer Rechtsverkehr


Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen ist seit dem 1. Januar 2011 die elektronische Übermittlung möglich.

Die Parteien können Ihre Eingaben an die Justizbehörden über eine sichere Zustellplattform senden, deren Inhalt durch eine elektronische Signatur identifiziert wird.

In verwaltungsrechtlichen Verfahren (Öffentlichrechtliche und Sozialversicherungsrechtliche Abteilungen) sind elektronische Eingaben ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind in der bundesrechtlichen Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren geregelt 
(VeÜ-ZSSV).

Die schriftlichen Eingaben auf dem elektronischen Weg an das Kantonsgericht, an die Bezirksgerichte und an das Jugendgericht müssen an die folgende Adresse via der Zustellplattform IncaMail gesendet werden:

Die gesicherte elektronische E-Mail-Adresse lautet:  tribunaux-gerichte@jus.vs.ch

 

Für das Zwangsmassnahmengericht sowie das Straf- und Massnahmenvollzugsgericht, bitte benutzen Sie:  TMC-ZMG@jus.vs.ch

Für die Staatsanwaltschaft, bitte benutzen Sie:  mp-sta@mp-sta.vs.ch

Elektronisch übermittelte Schriftstücke müssen über die Zustellungsplattform

an die unten genannten sicheren E-Mail-Adressen gesendet werden:

Kantonsgericht tribunaux-gerichte@jus.vs.ch
   
Bezirksgerichte tribunaux-gerichte@jus.vs.ch
   
Jugengericht tribunaux-gerichte@jus.vs.ch
   
Zwangsmassnahmengericht TMC-ZMG@jus.vs.ch
   
Straf- und Massnahmenvollzugsgericht TMC-ZMG@jus.vs.ch
   
Staatsanwaltschaft mp-sta@mp-sta.vs.ch
Tribunal Cantonal
tribunaux-gerichte@jus.vs.ch
 
Tribunaux de district
tribunaux-gerichte@jus.vs.ch
 
Tribunal des mineurs
tribunaux-gerichte@jus.vs.ch
 
Tribunal des mesures de contrainte
TMC-ZMG@jus.vs.ch
 
Tribunal de l'application des peines et mesures
TMC-ZMG@jus.vs.ch
 
Ministère public
mp-sta@mp-sta.vs.ch