Erstinstanzliche Verurteilung nach absichtlicher Fahrzeugkollision im Goms mit tödlichem Ausgang ist rechtskräftig
Der wegen vorsätzlicher Tötung und qualifiziert grober Verkehrsregelverletzung verurteilte Unfallverursacher hat seine Berufung gegen den erstinstanzlichen Strafentscheid zurückgezogen. Das Urteil des Kreisgerichts Oberwallis vom 16. November 2017 ist somit rechtskräftig.
Am 9. August 2015 versuchte sich ein Automobilist im Goms das Leben zu nehmen, indem er blitzartig auf die Gegenfahrbahn wechselte und eine Frontalkollision mit einem korrekt entgegenkommenden Fahrzeug herbeiführte. Er selbst überlebte, während der Chauffeur des anderen Gefährts verstarb.
Das Kreisgericht Oberwallis sprach den Unfallverursacher deswegen am 16. November 2017 wegen vorsätzlicher Tötung und qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung schuldig. Es verurteilte ihn u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren.
Der Beschuldigte deponierte dagegen eine Berufung beim Kantonsgericht, zog diese aber mittlerweile zurück. Das erstinstanzliche Urteil ist somit rechtskräftig.
Sitten, 23. März 2018
Dr. Thierry Schnyder
Präsident Strafabteilung I
Kantonsgericht Wallis
Kantonsrichter Dr. Thierry Schnyder steht bei telefonischen Fragen der Journalisten am 23. März 2018 von 10‘30 bis 11‘30 Uhr zur Verfügung.