menu
Medienmitteilung
Bundesgericht weist Beschwerden von Jürg Biner und seinem Anwalt ab
30/10/2018
|
Gerichte
Das Bundesgericht hat am 17. Oktober 2018 das Kantonsgerichtsurteil vom 21. November
2017 i.S. Jürg Biner vollumfänglich bestätigt. Der ehemalige Zermatter Hotelier
ist somit endgültig des betrügerischen Konkurses, der Gläubigerschädigung durch
Vermögensminderung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, der Vernachlässigung
- von Unterhaltspflichten zu Lasten seiner Tochter und der groben Verletzung von Ver—
kehrsregeln schuldig gesprochen.
Sitten, 30. Oktober 2018
Dr. Thierry Schnyder,
Präsident Strafabteilung
Kantonsgericht Wallis
Kantonsrichter Dr. Thierry Schnyder steht bei telefonischen Fragen der Journalisten am 30. Oktober von 10‘30 bis 11‘30 Uhr zur Verfügung.