Verurteilung wegen diverser Sexual- Strassenverkehrs- und Betäubungsmitteldelikte
Das Kantonsgericht Wallis hat am 4. März 2022 einen heute 31-jährigen Oberwalliser diverser Straftaten, u.a. der mehrfachen Schändung und der einfachen sexuellen Nötigung schuldig gesprochen. Der Angeklagte hatte 2016 wiederholt sexuelle Handlungen an seiner schlafenden Freundin im Wissen vollzogen, dass diese derlei nicht will. Er hatte sie ausserdem im Jahr 2017 durch psychischen Druck zu einer weiteren sexuellen Handlung genötigt.
Besonders bemerkenswert am vorliegenden Fall ist, dass sich die junge Frau lange nicht mit strafrechtlichen Mitteln gegen den sexuellen Missbrauch gewehrt hat, weil sie die strafrechtliche Relevanz des Fehlverhaltens nicht erkannt hatte.
Der 31-Jährige wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je Fr. 140.--, entsprechend Fr. 21 '000.--, verurteilt. Er muss ausserdem eine Busse von Fr. 4'200.-- und dem Opfer eine Genugtuung von Fr. 8'000.-- bezahlen. Das Gericht beachtet bei dieser Strafzumessung u.a., dass der Verurteilte sich seit bald fünf Jahren keiner Straftaten mehr schuldig gemacht hat, weshalb auf eine unbedingte Freiheitsstrafe verzichtet werden konnte.
Vorliegender Entscheid kann noch vor Bundesgericht angefochten werden, d.h. die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig.
Sitten, 16. März 2022 Dr. Thierry Schnyder
Präsident Strafabteilung I
Kantonsgericht Wallis
Kantonsrichter Dr. Thierry Schnyder steht bei telefonischen Fragen der Journalisten
am 16. März 2022 zur Verfügung.