Jährliche Prüfung der Geschäftsführung und der Rechnungen der Stiftungen
Die Stiftungen sind verpflichtet, der Aufsichtsbehörde innert sechs Monaten nach Abschluss eines jeden Rechnungsabschlusses die folgenden ordnungsgemäss unterzeichneten Dokumente zu unterbreiten:
- die Jahresrechnung, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang;
- den Jahresbericht über die Geschäftsführung;
- den Bericht der Revisionsstelle oder die Bestätigung des Stiftungsrates für die von der Revisionspflicht befreiten Stiftungen.
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- Vermögensverwaltung - Anlagepolitik (05.03.2012) (Download)
- Vermögensverwaltung - Anlagepolitik (05.03.2012) (Download)
- Rundschreiben betreffend die Prüfung der Jahresrechnung (26.01.2024) (Download)
- Anhang zur Jahresrechnung (ordentliche Revision) (Oktober 2024) (Download)
- Anhang zur Jahresrechnung (eingeschränkte Revision) (Oktober 2024) (Download)
- Anhang zur Jahresrechnung (Stiftungen die von der Revisionspflicht befreit sind) (Oktober 2024) (Download)
- Bestätigung - Befreiung von der Revisionsstelle (Download)
- Fristerstreckungsgesuch für die Erstellung der Jahresrechnung (Juli 2024) (Download)