Liste der rechtskräftig sanktionierten Arbeitgeber

Gestützt auf das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) können gegen Arbeitgeber, welche wegen schwerwiegender oder wiederholter Missachtung ihrer Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs- oder Ausländerrecht rechtskräftig verurteilt worden sind, Sanktionen verhängt werden. Eine der möglichen Sanktionen ist der Ausschluss von künftigen Aufträgen des öffentlichen Beschaffungsrecht während höchstens fünf Jahren. Deshalb wird den Auftraggebern empfohlen, die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) geführte Liste der Auftraggeber, gegen welche eine solche rechtskräftige Sanktion besteht, zu konsultieren.